Tipps für die Online-Materialrecherche (II): Creative Commons und gemeinfreie Werke
Darf man Inhalte anderer Websites – Texte, Bilder oder Videos – eigentlich im Unterricht verwenden? Wir haben einige Tipps zusammengestellt, die helfen, verwendbare Materialien im Internet zu finden. Diese Tipps haben wir auf drei Blogbeiträge verteilt.
In diesem zweiten Teil geht es um das Lizenzmodell "Creative Commons" (CC). Materialien unter CC-Lizenz gebührenfrei verbreitet werden und bieten viele Vorteile im Bildungsbereich.
Im ersten Teil haben wir einige Grundlagen des Urheberrechts erklärt. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Medien aus dem Netz verwenden – sei es für Arbeitsblätter, zum Zeigen auf dem Smartboard oder Beamer, zur weiteren Bearbeitung durch die Schüler/-innen oder zur Illustration der Website ihrer Schule? Im dritten Teil werden wir interessante Quellen für Fotos zu Umweltthemen und praktische Tipps zur Bildrecherche vorstellen.
2. Was ist eine "Creative Commons"-Lizenz?
"Creative Commons" ist eine Initiative, die vorgefertigte Lizenzverträge für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. Urheber können ihre Inhalte mit diesen Lizenzen kennzeichnen und die Bedingungen für ihre Nutzung festlegen – leicht verständlich und verbindlich. Mit einer CC-Lizenz machen die Urheber deutlich, dass mehr Nutzungsmöglichkeiten gestattet sind als sie das Urheberrecht ohne explizite Ausnahme erlauben würde.
Mit einer CC-Lizenz wird geregelt, ob die Inhalte kommerziell genutzt werden dürfen oder nur nichtkommerziell (zum Beispiel im Unterricht), ob eine Bearbeitung erlaubt ist und unter welchen Bedingungen eventuelle Bearbeitungen weiter verbreitet werden dürfen. Die Urheber legen zudem fest, in welcher Form sie bei einer Verwendung ihrer Inhalte genannt werden möchten.
Für die verschiedenen Möglichkeiten gibt es leicht verständliche Abkürzungen und Icons:
Namensnennung:
Die Inhalte dürfen nach Belieben verwendet und bearbeitet werden, nur der Urheber muss genannt werden.
Namensnennung-KeineBearbeitung:
Die Inhalte dürfen nach Belieben verwendet, aber dafür nicht verändert werden. Zudem muss der Urheber genannt werden.
Namensnennung-NichtKommerziell:
Die Inhalte dürfen nach Belieben verwendet und bearbeitet werden, aber nicht zu kommerziellen Zwecken. Der Urheber muss genannt werden.
Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung:
Die Inhalte dürfen nach Belieben verwendet, aber dafür nicht verändert werden. Sie dürfen auch nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Zudem muss der Urheber genannt werden.
Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen:
Die Inhalte dürfen nach Belieben verwendet und bearbeitet werden, aber nicht zu kommerziellen Zwecken. Der Urheber muss genannt werden. Die veränderten Inhalte müssen zudem wieder unter diese CC-Lizenz gestellt werden.
Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen:
Die Inhalte dürfen nach Belieben verwendet und bearbeitet werden, nur der Urheber muss genannt werden. Die veränderten Inhalte müssen zudem wieder unter diese CC-Lizenz gestellt werden.
Auf der deutschen Website von Creative Commons finden sich auch zahlreiche Praxisbeispiele für die Verwendung der Lizenzen.
Wenn Sie selbst Inhalte erstellt haben, können Sie auf der Website des CC-Projekts mit wenigen Klicks eine passende Lizenz zusammenstellen. Anschließend bekommen Sie verschiedene Hilfsmittel angezeigt, mit denen Sie Ihre Inhalte kennzeichnen können – die Lizenzangaben als Text, als Icons oder als HTML-Code zum Einbetten in Ihre eigene Website.
3. Was ist "Public Domain"?
Es gibt auch Inhalte, die nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen. In Deutschland erlischt der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die nicht mehr geschützten Inhalte werden als "gemeinfrei" bezeichnet. Dazu zählen zum Beispiel Texte von Goethe oder Schiller. Das "Gutenberg"-Projekt stellt solche Werke zusammen. Auch hier ist allerdings Vorsicht geboten: So ist die im 16. Jahrhundert entstandene "Mona Lisa" von Leonardo da Vinci zwar nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie eine Abbildung der Mona Lisa verwenden, hat jedoch möglicherweise ein Fotograf Urheberrechte daran – und ein Verlag, der das Foto verbreitet, könnte sich exklusive Nutzungsrechte gesichert haben. Wann ein Foto ein eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk ist, ist allerdings umstritten (PDF, 111 KB).
Außer Texten sind nur ganz wenige gemeinfreie Medien im Netz zu finden. Der Grund ist einfach: Fotos, Film- und Tonaufzeichnungen sind relativ junge Technologien, der Urheberrechtsschutz ist noch nicht erloschen.
Außerhalb Deutschlands gibt es auch die Möglichkeit, dass Urheber komplett auf ihre Rechte verzichten. In den USA können sie ihre Werke als "Public Domain" kennzeichnen, das heißt auf Deutsch etwa: "in öffentlichem Besitz" oder "Gemeingut".
In den USA stellen viele staatliche Behörden die in ihrem Auftrag erstellten Werke als "Public Domain" online. Dazu gehören zum Beispiel Satellitenfotos der NASA.
Bei "Public Domain"-Inhalten von US-Behörden ist jedoch nicht immer jede Art von Verwendung gestattet. Es empfiehlt sich, auch hier darauf zu achten, ob besondere Bedingungen genannt werden. In den jeweiligen Quellen wie der Mediathek der NASA finden sich dazu in der Regel entsprechende "Guidelines".
Ich will es genauer wissen!
Das Portal Lehrer-Online, die Unesco und die Bundeszentrale für politische Bildung haben ausführliche, leicht verständliche Informationen zusammengestellt.
Im ersten Teil: Grundlagen des Urheberrechts
Demnächst im dritten Teil: Interessante Quellen für Fotos zu Umweltthemen und praktische Tipps zur Bildrecherche.
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Dieser Text steht unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-NC-SA 3.0. Sie dürfen ihn zu allen nicht-kommerziellen Zwecken - also auch für den Unterricht - verwenden und bearbeiten, z.B. kürzen oder umformulieren. www.umwelt-im-unterricht.de muss immer als Quelle genannt werden. Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Creative Commons-Website.

