07.03.2019 | Hintergrund

Mitgestalten – die Rechte und Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen

Notizen erstellen
Grundschule, Sekundarstufe

Wie lässt sich unsere Gesellschaft in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung verändern? Welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Partizipation gibt es insbesondere für junge Menschen?

Viele Tausend Schülerinnen und Schüler nehmen seit Anfang des Jahres 2019 deutschlandweit an Demonstrationen für den Klimaschutz teil, statt zur Schule zu gehen. Mit den Schulstreiks wollen sie darauf aufmerksam machen, dass der Klimawandel ihre eigene Zukunft gefährdet. Sie fordern von den Erwachsenen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Zum Beispiel, das Pariser Klimaabkommen umzusetzen und aus der Kohleenergie auszusteigen. Die Demonstrationen finden in der Regel freitags statt und stehen unter dem Motto "Fridays for Future."

Vorbild für die Demonstrationen ist die Initiative von Greta Thunberg. Die damals 15-jährige schwedische Schülerin begann im Sommer 2018 vor dem schwedischen Parlament zu demonstrieren und weigerte sich, in die Schule zu gehen. Mittlerweile gibt es in vielen Ländern der Welt ähnliche Aktionen, nicht nur in Deutschland. Greta Thunberg ist dadurch weltbekannt geworden und sprach sogar bei der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen im Dezember 2018 in Katowice.

Auch in Deutschland gibt es viel Aufmerksamkeit für die Proteste. Einerseits wird in vielen Medienkommentaren und in der Politik viel Verständnis und auch Lob geäußert. Andererseits wird auch Kritik geübt, insbesondere an der Form des Protests beziehungsweise am Schulschwänzen.

Zudem haben die Streiks eine Diskussion darüber ausgelöst, welche Möglichkeiten Schüler/-innen haben, sich für ihre eigenen Anliegen zu engagieren. Wenn die Protestierenden nicht gegen Regeln verstießen, sei es fraglich, ob sie von Politik und Medien im gleichen Maße wahrgenommen werden würden, heißt es in einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung. Auch die einheitliche Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre wurde im Rahmen der Diskussionen wieder ins Gespräch gebracht.

Welche Rolle spielen Kinder und Jugendliche für die nachhaltige Entwicklung?

Die Initiative der Jugendlichen berührt zentrale Aspekte der Nachhaltigkeit.

Nachhaltige Entwicklung ist seit dem Gipfeltreffen 1992 in Rio de Janeiro erklärtes Leitbild der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Hintergrund ist die Einsicht, dass insbesondere die Menschen in den Industrieländern auf lange Sicht nicht auf Kosten der Menschen in anderen Regionen und auf Kosten zukünftiger Generationen leben dürfen. Auch Deutschland verfolgt eine Nachhaltigkeitsstrategie, das Gleiche gilt für die Europäische Union.

Als nachhaltig wird eine Entwicklung verstanden, die sowohl in Hinblick auf die Umwelt als auch die Wirtschaft sowie die Gesellschaft zukunftsfähig ist. (Mehr zu den Grundlagen im Thema der Woche zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen)

Kindern und Jugendlichen kommt in diesem Zusammenhang in zweifacher Hinsicht eine besondere Rolle zu. Zum einen wird ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft zuerkannt. Ihre Interessen müssen demnach bereits heute berücksichtigt werden. Zum anderen zielen die Bemühungen der Vereinten Nationen darauf, die jüngeren Generationen zu befähigen, selbst nachhaltig zu handeln und die Entwicklung aktiv mitzugestalten.

Jugend ist eine eigenständige Lebensphase, die besonderer gesellschaftlicher Aufmerksamkeit bedarf. Die Bundesregierung hat sich deshalb in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode verpflichtet, bis Herbst 2019 eine gemeinsame Jugendstrategie zu entwickeln. Ziel der Strategie ist, junge Menschen an allen Entscheidungen zu beteiligen, die diese betreffen.

Bildung soll Gestaltungskompetenz vermitteln

Wie nachhaltiges Denken und Handeln in der Bildungspraxis vermittelt werden können, ist Kernthema der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Sie zielt darauf, Gestaltungskompetenz zu vermitteln. Die Lernenden sollen zum einen die Fähigkeit erlangen, komplexe Themen wie den Klimawandel zu verstehen. Zum anderen sollen sie befähigt werden, ihr Wissen über nachhaltige Entwicklung anzuwenden. (Siehe Hintergrundtext: Der Begriff Nachhaltigkeit und die Rolle der Schule)

Dazu gehört sowohl, vorausschauend Entwicklungen zu analysieren und zu beurteilen, als auch die Fähigkeiten, gemeinsam mit anderen zu planen und zu handeln sowie an Entscheidungsprozessen teilzuhaben.

Die UN-Staaten haben den Zeitraum 2005 bis 2014 zur UN-Weltdekade Bildung für nachhaltige Entwicklung erklärt sowie als Nachfolgeprogramm ein Weltaktionsprogramm ins Leben gerufen. Zu den zentralen Handlungsfeldern zählt unter anderem die "Mobilisierung der Jugend". In der Bildungspraxis sind viele Akteure bemüht, partizipative und projektorientierte Methoden umzusetzen.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Partizipation

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gut: Sie haben das Recht darauf, unsere Gesellschaft mitzugestalten. Dieses Recht ist unter anderem in der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 12 festgeschrieben. Dort heißt es zur Berücksichtigung des Kindeswillens:

"Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife."

Beteiligung ist zudem in Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben und in verschiedensten Lebensbereichen fest verankert. Die Möglichkeiten in der Praxis sind jedoch sehr unterschiedlich.

Die wichtigsten Möglichkeiten, Einfluss auf die Politik zu nehmen, sind Erwachsenen vorbehalten. Wählen ist auf Bundesebene sowie in den meisten Bundesländern erst ab 18 Jahren erlaubt. Nur in einzelnen Ländern dürfen Jugendliche auf Landesebene schon mit 16 Jahren wählen, auf Kommunalebene dagegen ist Wählen in den meisten Bundesländern ab 16 möglich. Sich selbst in Ämter wählen zu lassen (passives Wahlrecht), ist allerdings erst ab 18 Jahren erlaubt.

Welche Formen der Beteiligung sind möglich?

Beteiligung kann darüber hinaus verschiedenste Formen annehmen. Zum Beispiel wird nach Aktionsfeld und Reichweite, methodischen Konzepten und Partizipationsniveau unterschieden. Unter Aktionsfeld werden der Ort, das Thema und die Akteure verstanden; die Reichweite beschreibt, welche Gruppen einbezogen werden.

Mit methodischem Konzept ist die Art der Umsetzung gemeint. Hier wird unter anderem zwischen informeller und formeller Beteiligung unterschieden. Informell ist zum Beispiel die Beteiligung am Familienalltag – "Wohin fahren wir in den Ferien?". Formell ist die Beteiligung nach festen Regeln beziehungsweise in festgeschriebenen Verfahren.

Zum Beispiel sind in den Schulgesetzen aller Bundesländer Mitspracherechte der Schüler/-innen vorgesehen.

Zu den stellvertretenden Formen zählen dagegen Kinder- und Jugendbeauftragte in Institutionen. Sie gibt es unter anderem in vielen Städten. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten und dafür zu sorgen, dass sie gehört werden. Kinder können sich an diese Beauftragten wenden.

Von Mitsprache bis Selbstbestimmung: Wie weit geht die Beteiligung?

Das Partizipationsniveau bezeichnet gewissermaßen die Qualität der Beteiligung. Als "echte" Beteiligung wird die Übertragung von Entscheidungsmacht an Kinder und Jugendliche verstanden. Je nachdem, wie diese verteilt ist, werden verschiedene Stufen unterschieden:

  • Mitsprache und Mitwirkung: Kinder und Jugendliche werden um ihre Meinung gebeten. Sie werden in Beratungsprozesse einbezogen und können ihre Ideen einbringen. Dies fließt in die Entscheidung ein; die Entscheidung liegt jedoch allein bei den Erwachsenen.
  • Mitbestimmung: Kindern und Jugendlichen wird ein Stimmrecht bei Entscheidungen eingeräumt. Es ist gleichwertig mit dem Stimmrecht Erwachsener; die Erwachsenen haben kein Vetorecht. Kinder und Jugendliche tragen somit Mitverantwortung, gegebenenfalls für einen Teilbereich. Die Entscheidung wird gleichberechtigt von Kindern und Jugendlichen und den Erwachsenen getroffen.
  • Selbstbestimmung: Kindern und Jugendlichen wird die alleinige Entscheidungsmacht übertragen, gegebenenfalls für einen Teilbereich. Sie verantworten die Entscheidung allein.

(Quelle: Nach BMFSFJ, Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, 3. Auflage, Stand März 2015)

Ein wichtiger Bereich der Beteiligung sind Entscheidungen auf kommunaler Ebene, in Städten und Gemeinden. Hier ist das unmittelbare Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen. In vielen Bundesländern gibt es explizite Bestimmungen darüber, wie sie an der Kommunalpolitik beteiligt werden. Außerdem gibt es einige Rechte, die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen, somit also auch Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört zum Beispiel das Fragerecht im Gemeinderat. Außerdem steht ihnen die Möglichkeit offen, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Gerade in der Kommune können Kinder und Jugendliche erfahren, dass ein Einfluss auf politische Prozesse möglich ist.

Empfehlungen und Standards

In der Praxis wurde bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen Beteiligungsprozessen durchgeführt. Sie reichen von der Beteiligung an der Planung von Freizeiteinrichtungen wie Skateanlagen und Spielplätzen über die Verkehrsplanung bis hin zu politischen Prozessen, zum Beispiel in der Stadtentwicklung.

Unter anderem aufgrund der Erfahrungen aus Modellprojekten wurden Qualitätsanforderungen formuliert. Demnach darf Beteiligung vor allem nicht beliebig sein; die Anliegen von Kindern und Jugendlichen müssen ernst genommen werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nennt in seinen Empfehlungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darüber hinaus unter anderem folgende Standards:

  • Beteiligung ist gewollt und wird von Entscheidungsträgern/Entscheidungsträgerinnen aktiv unterstützt. Es gibt verbindliche Regeln.
  • Beteiligung ist möglich, das heißt: Es wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche tatsächlich leichten Zugang zum Prozess haben. Themen, Methoden, Ort und Zeit der Angebote werden entsprechend ihren Bedürfnissen gewählt.
  • Die Ziele sind transparent und nachvollziehbar. Alle Entscheidungen werden offengelegt.
  • Es herrscht Klarheit über Entscheidungsspielräume: Mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen wird geklärt, wie viel Einfluss sie nehmen können.

"Nicht warten, bis ihr gefragt werdet"

Die Praxis zeigt, dass längst nicht in allen Beteiligungsfeldern und in allen Projekten, in denen eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angebracht wäre, diese auch in angemessener Form realisiert wird.

So lautet eine Empfehlung aus den Praxistipps des Projekts "Soko Klima" zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadtplanung: "Du musst aber nicht darauf warten, dass die Stadt zu dir kommt und dich fragt, ob du dich beteiligen möchtest. Oft wartest du dann vergeblich."

In den Empfehlungen wird betont, dass Eigeninitiative wichtig ist und auch in geregelten Verfahren die informelle Beteiligung eine entscheidende Rolle spielen kann. Eine informelle Beteiligung ist immer möglich. So kann durch kreative Öffentlichkeitsarbeit die öffentliche Meinung beeinflusst werden. Zudem ist es möglich, Entscheidungsträger/-innen ausfindig zu machen und zu versuchen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Auf diese Weise können auch Argumente und Interessen von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen einfließen, die von anderen getroffen werden.

Weiterführende Links

Bundesumweltministerium: Studie: Zukunft? Jugend fragen!
https://www.bmu.de/publikation/zukunft-jugend-fragen/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/qualitaetsstandards-fuer-beteiligung-von-kindern-und-jugendlichen/95866

jugend.beteiligen.jetzt: Hilfe für die Praxis digitaler Jugendbeteiligung
https://jugend.beteiligen.jetzt/

Soko Klima: Info-Heft "Beteiligung"
http://www.soko-klima.de/wp-content/uploads/2014/01/Info-Heft_Beteiligung_ds.pdf

Umweltbundesamt: Transformatives Lernen durch Engagement
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/transformatives-lernen-durch-engagement

Creative Commons LizenzvertragDieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Sie dürfen diesen Text unter anderem ohne besondere Genehmigung verwenden und bearbeiten, z.B. kürzen oder umformulieren, sowie weiterverbreiten und vervielfältigen. Dabei müssen www.umwelt-im-unterricht.de als Quelle genannt sowie die oben genannte Creative Commons-Lizenz verwendet werden. Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Creative Commons-Website.

Open Educational Resources Logo Umwelt im Unterricht unterstützt die Erstellung von Bildungsmaterialien unter offenen Lizenzen im Sinne der UNESCO.