10.04.2024 | Hintergrund

Die Europäische Union und die Umwelt

Sekundarstufe

Die Europäische Union prägt die Politik und den Alltag ihrer Mitgliedstaaten. Auch die gemeinsame Politik zu Umwelt, Klima- und Naturschutz wird auf europäischer Ebene vereinbart. Was bedeutet die Umweltpolitik in der EU konkret im Alltag, wie wird sie gemacht – und was können wir Bürger*innen tun, um sie zu beeinflussen?

Im Alltag begegnen wir regelmäßig den Auswirkungen der europäischen Umweltpolitik. Rund 80 Prozent der Umweltgesetze, die in Deutschland gelten, haben ihren Ursprung auf EU-Ebene. Die Angaben zur Energieeffizienz, die wir auf Elektrogeräten finden, beruhen zum Beispiel auf Vereinbarungen der Europäischen Union. Die lokalen Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge richten sich nach den Grenzwerten für Stickoxide, die von den EU-Staaten gemeinsam beschlossen wurden.

Wie entwickelt sich die Umweltpolitik der Europäischen Union? Alle fünf Jahre, bei der Europawahl, können die Bürger*innen Einfluss nehmen. Bei der Wahl bestimmen die Wahlberechtigten aus 27 EU-Staaten die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Das Ergebnis hat direkte Auswirkungen auf die Gesetze und den Alltag in den Mitgliedstaaten. Je nachdem, wie stark bestimmte Parteien im EU-Parlament vertreten sind, beeinflussen sie die Regelungen, die die Europäische Union erlässt. Die nächste Europawahl findet Anfang Juni 2024 statt.

Die Wahlbeteiligung zeigt, dass die Bedeutung der Europäischen Union für die Bürger*innen gewachsen ist. Während sie im Jahr 2014 in Deutschland noch bei gut 48 Prozent lag, stieg sie 2019 auf 61 Prozent. Dabei sind Umweltfragen für die Wähler*innen sehr wichtig: Bei der letzten Europawahl 2019 erklärte fast die Hälfte von ihnen, dass Klima- und Umweltschutz das wichtigste Thema für ihre Wahlentscheidung war.

Die EU ist für Wirtschaft und Politik auch global von hoher Bedeutung. Der Binnenmarkt der EU ist einer der größten und wichtigsten Wirtschaftsräume der Welt. Daher haben die Umweltstandards, die in der EU gelten, weltweit Relevanz. Sie bestimmen unter anderem, welche Regeln Produkte erfüllen müssen, die importiert und in der EU verkauft werden. Die europäische Umweltpolitik beeinflusst daher auch die Produktionsbedingungen in den Importländern.

Die wichtigsten Instrumente der EU-Umweltpolitik: Richtlinien und Verordnungen

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben gemeinsame Regelungen und Ziele für verschiedene Politikbereiche ausgehandelt – etwa im Bereich Landwirtschaft, in der Finanz- oder in der Umweltpolitik. Für diese Bereiche kann die EU Richtlinien und Verordnungen erlassen, die für alle Staaten gelten. 
Eine Richtlinie gibt ein verbindliches Ziel vor, zum Beispiel einen Grenzwert für einen umweltbelastenden Stoff. Innerhalb einer Frist müssen die Mitgliedstaaten dann nationale Regelungen umsetzen, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Verordnung wirkt noch schneller: Sobald sie in Kraft tritt, gilt sie in den Mitgliedstaaten wie nationales Recht.

Die Europäische Union hat sich selbst zum Ziel gesetzt, die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten aneinander anzugleichen. Das nennt man "Harmonisierung". Die Harmonisierung ist die Voraussetzung für den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt der EU. Alle arbeiten dann unter den gleichen Bedingungen. So kann zum Beispiel verhindert werden, dass Unternehmen aus einem Land weniger strenge Umweltgesetze in einem anderen Land ausnutzen und dort billiger produzieren.

Der Europäische Grüne Deal als Rahmen der EU-Umweltpolitik

Die Europäische Kommission verfolgt in dieser Legislaturperiode einen übergeordneten Plan für die europäische Umweltpolitik, den sogenannten European Green Deal. Die Kommission hat ihn 2019 vorgestellt. Der Green Deal ist ein Paket verschiedener politischer Initiativen. Die Kommission bezeichnet ihn als europäische Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft. Das heißt, dass Umwelt und Klima geschützt werden sollen, ohne der Entwicklung der Wirtschaft zu schaden.

Die Ziele des Green Deal sollen erreicht werden, indem mehrere EU-Gesetze neu geschaffen oder angepasst werden.

Eines der Ziele des European Green Deal ist die EU-weite Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Dieses Ziel wurde bereits im Europäischen Klimagesetz rechtsverbindlich festgeschrieben.

Die EU-Biodiversitätsstrategie soll den Artenschutz an Land und im Meer voranbringen. Durch die Einrichtung von Schutzzonen wollen die EU-Länder die natürlichen Ressourcen erhalten und bereits geschädigte Land- und Meeresökosysteme wiederherstellen.

Vor welchen Herausforderungen steht die EU-Umweltpolitik?

Die Klimakrise und der Rückgang von Biodiversität gehören zu den größten Herausforderungen der EU-Politik und weltweit. Hinzu kommen die Übernutzung von Ressourcen und Verschmutzung.

Auch heute stoßen die EU-Länder immer noch große Mengen an Treibhausgasen in die Atmosphäre aus. Damit tragen sie zum Klimawandel bei.

2021 stießen die EU-Länder drei Milliarden Tonnen Treibhausgase aus. Deutschland, Frankreich, Italien und Polen waren davon für 57 Prozent, Deutschland allein für 22 Prozent verantwortlich. Das liegt vor allem daran, dass wir in Europa weiter Strom, Wärme und Kraftstoffe aus fossilen Quellen wie Kohle, Öl und Gas nutzen.

Es gibt aber auch Fortschritte: Seit 1990 sind die Emissionen der EU-Länder um 29 Prozent gesunken (diese Berechnung schließt die derzeit 27 Mitgliedstaaten mit ein). Der Anteil der Europäischen Union am globalen Ausstoß des wichtigsten Treibhausgases CO2 liegt nur noch bei unter acht Prozent. Das zentrale EU-weite Instrument im Bereich der Klimaschutzpolitik ist seit 2005 der Emissionshandel. Ihm unterliegen zum Beispiel die Energiewirtschaft und Industrien, die besonders viel Energie benötigen. Der Emissionshandel führt dazu, dass klimaschädliche Emissionen für die Unternehmen teurer werden und dass es attraktiver ist, in emissionsarme Technologien zu investieren.

Betrachtet man die Emissionen der Vergangenheit seit Beginn der Industrialisierung, wird klar, welche globale Verantwortung die EU am Klimawandel trägt. Zwischen 1850 und 2022 stießen die 27 Länder über 17 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen aus.

Durch die Nutzung fossiler Energiequellen wie Kohle, Öl und Gas konnten sich die EU-Länder zu den wohlhabenden Staaten entwickeln, die sie heute sind. Da ein Teil des CO2 Jahrhunderte in der Atmosphäre bleibt, hat Europa den Klimawandel, den wir jetzt schon und in den nächsten Jahrzehnten erleben, bereits stark mit angetrieben.

Viele europäische Länder, darunter auch Deutschland, haben auch heute noch relativ hohe Pro-Kopf-Emissionen. Das heißt, auf jede*n der 448 Millionen EU-Einwohner*innen kommen rechnerisch mehr Kohlendioxid-Emissionen als im globalen Durchschnitt. Das wirft Fragen der Klimagerechtigkeit auf.

Nicht nur beim Klima, auch beim Schutz der Biodiversität und in anderen Umweltbereichen gibt es noch großen Handlungsbedarf in der EU.

Viele Arten und Ökosysteme sind gefährdet. Die Gründe sind vielfältig. Sie haben aber alle mit unseren menschlichen Aktivitäten zu tun: Die Land- und Forstwirtschaft, der Verkehr und der Städtebau, die Jagd, die Veränderung von Gewässern und die Verschmutzung durch Schadstoffe. Aber auch der Klimawandel und invasive Arten üben zusammen Druck auf Tiere, Pflanzen und andere Lebewesen aus – und damit auf die Ökosysteme, die sie gemeinsam bilden.

Diese Ökosysteme sind die Grundlage für Prozesse, die für uns Menschen lebenswichtig sind, von der Produktion von Nahrungsmitteln bis zum natürlichen Speichern von CO2 durch Moore und Wälder, die dem Klimawandel entgegenwirken.

Eine weitere Herausforderung ist die Umweltverschmutzung, insbesondere die Luftverschmutzung. Luftschadstoffe gelten als das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa.

Nicht zuletzt verbrauchen wir Ressourcen wie Rohstoffe und Wasser in einem Maße, das nicht dauerhaft tragfähig ist. Gleichzeitig werden viele Produkte und Materialien nicht recycelt.

Wie genau entstehen die EU-Umweltgesetze?

Es gibt in der EU vier verschiedene Einrichtungen, die bei der Rechtsetzung unterschiedliche Rollen einnehmen: Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, der Europäische Rat und die Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat das Recht, Vorschläge für Gesetze zu machen, das sogenannte "Initiativrecht". Die Vorschläge gehen dann meist an den Rat der Europäishen Union und das Europäische Parlament und werden dort zunächst getrennt voneinander beraten. Nachdem sich Rat und Parlament auf ihre jeweilige Position festgelegt haben, verhandeln beide Institutionen miteinander. Sollte es nicht zu einer Einigung zwischen Parlament und Rat kommen, wird ein Vermittlungsausschuss angerufen.

Dem Rat der Europäischen Union gehören die jeweiligen Fachminister*innen der Mitgliedstaaten an. Die Präsidentschaft dieses Ministerrats übernimmt alle sechs Monate ein anderer EU-Mitgliedstaat. Deutschland hatte die Ratspräsidentschaft zuletzt 2020 inne.

Im Europäischen Parlament sitzen die gewählten Abgeordneten der Parteien. Es spielt im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union eine maßgebliche Rolle, da in den meisten Politikbereichen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren Anwendung findet, bei dem Rat und Parlament gleichberechtigte Partner sind. Das gilt auch für die Umweltpolitik.

Die Beschlüsse des Parlaments im Bereich Umwelt werden durch einen parlamentarischen Ausschuss vorbereitet.

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament treffen die Entscheidungen und sind damit die Gesetzgeber. Wenn sowohl Rat als auch Parlament zustimmen, ist ein Gesetz angenommen.

Im Europäischen Rat, der aufgrund des ähnlichen Namens oft mit dem Rat der Europäischen Union verwechselt wird, treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Sie beschließen keine Gesetze, sondern geben wichtige Impulse und stellen die politischen Weichen.

Um welche Themen geht es in der EU-Umweltpolitik?

Die Umweltstandards der EU zählen zu den höchsten der Welt. Klimaschutz, die effiziente Nutzung von Ressourcen, Umwelt und Gesundheit sowie der Schutz von Natur und biologischer Vielfalt sind die wichtigsten Bereiche, denen sich die europäische Umweltpolitik widmet. 
Bereits seit 1997 ist Nachhaltigkeit als grundlegendes Ziel europäischer Politik verankert, im sogenannten Vertrag von Amsterdam.

Die Europäische Union versteht den Umweltschutz als Querschnittsthema, das in allen anderen Politikfeldern berücksichtigt werden muss.

Eine herausragende Rolle spielt der Klimaschutz. Seit 2009 ist er nicht mehr nur eine Aufgabe unter vielen im Umweltressort der EU-Kommission, sondern einem eigenen Kommissar und einer eigenen Generaldirektion zugeteilt.

Ihre Ziele und Maßnahmen für die Umweltpolitik dokumentiert die EU in sogenannten Umweltaktionsprogrammen. Das achte Umweltaktionsprogramm betrifft den Zeitraum von 2022 bis 2030. Es soll den ökologischen Wandel auf gerechte und inklusive Weise beschleunigen. Das langfristige Ziel für 2050 lautet: "Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten".

Wichtige Ziele sind demnach die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Anpassungsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen, ein regeneratives Wachstumsmodell, ein Null-Schadstoff-Ziel, der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie die Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen im Zusammenhang mit Produktion und Verbrauch.

Dafür sollen der Material- und Verbrauchsfußabdruck der EU verringert, mehr ökologisch positive Anreize gesetzt und umweltschädlich wirkende Subventionen, insbesondere für fossile Brennstoffe, schrittweise abgeschafft werden.

Darüber hinaus hat sich die EU Umwelt-, Energie- und Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050 gesetzt. Die Wirtschaft soll demnach bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Die EU strebt insgesamt eine nachhaltige Wirtschaft an. Ressourcen sollen geschont werden, und die sogenannte Kreislaufwirtschaft soll gefördert werden. Das heißt, dass Materialien und Produkte so lange wie möglich genutzt, repariert, wiederverwendet und schließlich recycelt werden.

Zudem treibt die EU auf internationaler Ebene die Verwirklichung globaler Umweltziele mit an.

Was bedeuten EU-Umweltregelungen für die Bürger*innen?

Die Entscheidungen der EU betreffen den Alltag aller Menschen in den Mitgliedsländern. Ein offensichtliches Beispiel ist der Euro als gemeinsame Währung. Auch die Reisefreiheit gilt für alle Bürger*innen. Aber auch die EU-Umweltpolitik hat großen Einfluss. Viel diskutiert wurden zum Beispiel die Richtlinie für Luftqualität oder das Verbot von Einwegplastik.

Die Richtlinie der EU über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt unter anderem Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fest. Sie sollen die menschliche Gesundheit schützen. Die bisherige Richtlinie stammte aus dem Jahr 2008. Sie wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet und sieht unter anderem schärfere Grenzwerte vor. Im März 2024 haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament vorläufig über die neue Richtlinie geeinigt. Wenn beide die Regelung auch förmlich angenommen haben, kann sie in Kraft treten.

Bekannt wurde die Richtlinie in Deutschland vor allem, weil die Konzentrationen von Stickstoffdioxid in vielen Städten den Grenzwert für das Jahresmittel überschreiten und dies zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Straßen geführt hat.

Auf das Verbot von Einwegplastik einigten sich Parlament und Rat 2019. Bestimmte Produkte dürfen seit 2021 nicht mehr in der EU verkauft werden, beispielsweise Wattestäbchen aus Plastik, Plastikbesteck und Plastikgeschirr. Solche Produkte gehören zu den Abfällen, die sich an Stränden, im Meer und anderen Teilen der Umwelt sammeln.

Ein weiteres Beispiel sind Regelungen zum sogenannten Ökodesign. So trat bereits 2009 die "Ökodesign-Richtlinie" in Kraft. Sie wird durch eine Verordnung abgelöst, die im Frühjahr 2024 in Kraft getreten ist.

Beim Ökodesign geht es darum, wie umweltverträglich und energieeffizient bestimmte Produkte sein sollten. Ein Ziel ist es, dass mehr energieeffiziente Geräte auf den Markt kommen, um die Klimaschutzziele der EU zu erreichen. Die Regelungen der Ökodesign-Richtlinie betrafen etwa Glühbirnen und Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Staubsauger, aber auch Computermonitore und Fernsehgeräte.

Die neue Verordnung gilt für fast alle Produkte und ergänzt die Anforderungen. Produkte sollen zum Beispiel haltbarer werden. Es soll auch einfacher werden, sie zu reparieren und schließlich zu recyceln.

Es gibt zahlreiche weitere Beispiele. Auch die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung ist durch EU-Recht geregelt. Die Umgebungslärmrichtlinie soll helfen, gesundheits- und umweltschädlichen Lärm zu bekämpfen.

Was bewirkt die EU-Umweltpolitik?

Alle fünf Jahre veröffentlicht die Europäische Umweltagentur einen Bericht zur Lage der Umwelt in Europa. Der Bericht "Zustand und Ausblick 2020" zeichnet ein gemischtes Bild. Demnach gibt es erhebliche Fortschritte in der europäischen Umwelt- und Klimapolitik. Wasser und Luft in Europa sind sauberer, weniger Müll wird auf Deponien gelagert und mehr Abfälle werden recycelt.

Dennoch steht Europas Umwelt vor äußerst dringenden Herausforderungen. Um dem Rückgang der Artenvielfalt, den Auswirkungen des Klimawandels sowie dem übermäßigen Verbrauch natürlicher Ressourcen entgegenzuwirken, müssen in den nächsten Jahren umfassende Maßnahmen umgesetzt werden. Nur so kann Europa seine Umweltziele für 2030 erreichen.

Wie können Bürger*innen EU-Politik beeinflussen?

Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind eine der Möglichkeiten, direkt Einfluss zu nehmen. Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen der EU-Mitgliedstaaten ab 16 beziehungsweise 18 Jahren. Bei der Europawahl 2024 dürfen in Deutschland erstmals bereits 16-jährige abstimmen. In den meisten Mitgliedstaaten liegt das Wahlalter bei 18 Jahren.

Bürger*innen können auch Kontakt zu einzelnen Abgeordneten aufnehmen oder sich direkt an das Parlament wenden. Sie können Petitionen einreichen, die das Parlament auffordern, über bestimmte Angelegenheiten zu verhandeln. Umweltschutz gehört zu den wichtigsten Themen bei den eingereichten Petitionen.

Eine weitere Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gesetzgebung der EU ist die organisierte Lobbyarbeit. Lobbyarbeit wird nicht nur von Wirtschaftsunternehmen und -verbänden betrieben, sondern auch von anderen Organisationen, etwa von Umweltverbänden. Sie nehmen direkten Kontakt mit Abgeordneten auf und bieten ihnen Informationen an.

Außerdem gibt es immer wieder europäische Bürger*inneninitiativen und internationale Kampagnen zu Umweltthemen. Meist werden sie über das Internet organisiert.

Europäische Bürger*inneninitiativen sind seit dem Vertrag von Lissabon (2009) ein offizielles Beteiligungsinstrument der EU. So forderte die Initiative Right2Water die Europäische Kommission auf, für einen besseren Zugang zu sauberem Trinkwasser in der EU zu sorgen. Es war die erste europäische Bürger*inneninitiative, die Erfolg hatte. Sie fand insgesamt über 1,6 Millionen Unterstützer*innen. Die EU informiert auf einer Internetplattform über aktuelle und erfolgreiche Initiativen.

Weiterführende Links

Bundesumweltministerium: Europa und Umwelt

Europäisches Parlament: Ausschuss "Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" (ENVI) (zum Teil auf Englisch)

Bundesumweltministerium: Infos zu EU-Einrichtungen wie die Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik der Europäischen Kommission

Bundeszentrale für politische Bildung: Der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union

Creative Commons LizenzvertragDieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Sie dürfen diesen Text unter anderem ohne besondere Genehmigung verwenden und bearbeiten, z.B. kürzen oder umformulieren, sowie weiterverbreiten und vervielfältigen. Dabei müssen www.umwelt-im-unterricht.de als Quelle genannt sowie die oben genannte Creative Commons-Lizenz verwendet werden. Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Creative Commons-Website.

Open Educational Resources Logo Umwelt im Unterricht unterstützt die Erstellung von Bildungsmaterialien unter offenen Lizenzen im Sinne der UNESCO.

Zielgruppe