21.06.2023 | Hintergrund

Partizipation von Kindern und Jugendlichen – Rechte und Möglichkeiten

Sekundarstufe, Grundschule

Die Entwicklung zu einer nachhaltigen Gesellschaft erfordert einen umfassenden Wandel. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Partizipation gibt es insbesondere für junge Menschen?

Debatten über das Engagement von jungen Menschen

Kinder und Jugendliche machen sich zunehmend Gedanken über die Klimakrise und Umweltprobleme. Das zeigen Untersuchungen wie die Jugendstudie des Umweltbundesamtes. Demnach ist die Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland von negativen Emotionen wie Angst, Ungerechtigkeitsempfinden, und auch von Wut betroffen.

Auch das Engagement ist groß. Viele setzen sich auf verschiedenen Wegen für Umwelt- und Klimaschutz ein.

Dazu gehört es, an die Öffentlichkeit zu gehen. So nahmen seit Anfang 2019 viele Tausend Schüler*innen an Aktionen und Demonstrationen der Bewegung "Fridays for Future" teil. Ein zentrales Mittel waren Schulstreiks, die für Aufmerksamkeit sorgen sollten. In der Selbstdarstellung von "Fridays for Future" wird die Frage gestellt: "Wieso sollten wir für die Zukunft lernen, wenn unsere Zukunft bedroht ist?" Und: "Der Klimawandel wartet nicht auf unseren Schulabschluss".

Vorbild für die Aktionen von Fridays for Future ist die Initiative von Greta Thunberg. Die damals 15-jährige schwedische Schülerin begann im Sommer 2018 vor dem schwedischen Parlament zu demonstrieren und weigerte sich, in die Schule zu gehen. Greta Thunberg ist durch ihren Protest weltbekannt geworden und wird als Stimme der jüngeren Generation wahrgenommen. Sie sprach unter anderem beim Klimagipfel der Vereinten Nationen 2019.

Fridays for Future mobilisierte bei Demonstrationen zeitweise mehrere Hunderttausend Menschen allein in Deutschland und hat weltweit Jugendliche nachhaltig politisiert. 

Bereits die Streiks von "Fridays for Future" lösten eine Diskussion darüber aus, welche Möglichkeiten Schüler*innen haben, sich für ihre eigenen Anliegen zu engagieren. In vielen Medienkommentaren und in der Politik wurde einerseits Verständnis für die Anliegen der Bewegung geäußert. Andererseits wurde auch Kritik geübt, insbesondere an der Form des Protests. Schulstreiks wurden in einigen Kommentaren als legitimes Mittel akzeptiert, andere kritisierten sie als "Schuleschwänzen".

Die Debatte zeigte, dass gezielte Regelverstöße Aufmerksamkeit erzeugen können. Ohne die Schulstreiks sei es fraglich, ob "Fridays for Future" von Politik und Medien in gleichem Maße wahrgenommen würden, hieß es in einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung.

Dass die Anliegen der Jugendbewegung grundsätzlich berechtigt sind, wurde 2021 durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Demnach verletzt der Gesetzgeber die Rechte der jüngeren Generationen, indem er keine ausreichende Klimaschutzpolitik betreibt.

Seitdem hat sich die Debatte jedoch verschärft. Aktivist*innen der "Letzten Generation" fordern ebenfalls mehr Klimaschutz, doch sie greifen dabei immer wieder zu illegalen Mitteln wie die Blockade von Straßen oder die Beschädigung von Kunstwerken. Im Mai 2023 durchsuchten daher Sicherheitsbehörden die Wohnungen von Aktivist*innen. Gegen mehrere Mitglieder wird wegen Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Straßenblockaden werden häufig als Form des sogenannten zivilen Ungehorsams bezeichnet. Ziviler Ungehorsam ist ein absichtlicher Verstoß gegen geltende Regeln. Er wird bewusst eingesetzt, als Protest gegen wahrgenommene Missstände. Oft wird im Zusammenhang mit Aktionen von Klimaaktivist*innen auch der Begriff "passiver Widerstand" verwendet. Damit ist gemeint, dass Menschen Anweisungen nicht folgen, dabei aber keine Gewalt anwenden. Ein Beispiel dafür ist es, wenn Demonstrierende sitzen bleiben, obwohl sie von der Polizei zum Verlassen eines Ortes aufgefordert werden.

Die Diskussionen über Klimaproteste und die Mittel des Protests werfen die Frage auf, welche Möglichkeiten jüngere Menschen haben, mit ihren Anliegen gehört zu werden und die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft mitzugestalten.

In allen Politikfeldern gibt es Maßnahmen, die die Zukunft junger Menschen maßgeblich beeinflussen. Daher ist die Kinder- und Jugendbeteiligung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wichtig. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Jugendstrategie entwickelt sowie den Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP) ins Leben gerufen. Zentrales Anliegen ist eine direkte und wirkungsvolle Beteiligung junger Menschen. Dazu zählen ausdrücklich auch Kinder unter zwölf Jahren.

Besonderes Gewicht hat die Jugendbeteiligung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Der Anteil älterer Menschen in Deutschland wächst. Dadurch kann sich der Einfluss der jüngeren Generationen verringern. Die ab 65-Jährigen machten im Jahr 2021 bereits 22 Prozent der Bevölkerung aus. Der Anteil der 15- bis 24-Jährigen sank dagegen auf einen Tiefststand. Er lag 2021 bei 10 Prozent.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Partizipation

Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche das Recht darauf, unsere Gesellschaft mitzugestalten. Dieses Recht ist in verschiedener Form auf verschiedenen Ebenen verankert. Dazu gehört unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention. Dort heißt es in Artikel 12 zur Berücksichtigung des Kindeswillens:

"Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife."

Beteiligung ist zudem in Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben und in verschiedensten Lebensbereichen fest verankert. Die Möglichkeiten in der Praxis sind jedoch sehr unterschiedlich.

Die wichtigsten Möglichkeiten, Einfluss auf die Politik zu nehmen, sind Erwachsenen vorbehalten. Wählen ist auf Bundesebene sowie in den meisten Bundesländern bisher erst ab 18 Jahren erlaubt. Jedoch ist geplant, das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre zu senken, das sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von 2021 vor.

In einzelnen Bundesländern dürfen Jugendliche auf Landesebene bereits jetzt schon mit 16 Jahren wählen, auf Kommunalebene dagegen ist Wählen ab 16 Jahren in den meisten Bundesländern möglich. Sich selbst in Ämter wählen zu lassen (passives Wahlrecht), ist allerdings erst ab 18 Jahren erlaubt.

Welche Rolle spielen Kinder und Jugendliche für die nachhaltige Entwicklung?

Junge Menschen haben nicht nur das Recht auf Partizipation. Die Vereinten Nationen rechnen ihnen bei der nachhaltigen Entwicklung eine besondere Rolle zu. Ihre Bemühungen zielen darauf, die jüngeren Generationen zu befähigen, selbst nachhaltig zu handeln und die Entwicklung aktiv mitzugestalten. Dieses Ziel ist Kern des Konzepts der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die Vereinten Nationen bemühen sich darum, BNE in den Bildungsbereichen der Mitgliedstaaten zu verankern. Dabei geht es auch darum, die Jugend zu mobilisieren.

Zur Gestaltungskompetenz im Sinne der BNE gehören die Fähigkeiten, sowohl vorausschauend Entwicklungen zu analysieren und zu beurteilen, als auch die Fähigkeiten, gemeinsam mit anderen zu planen und zu handeln sowie an Entscheidungsprozessen teilzuhaben.

Auch Deutschland bemüht sich, Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen des Bildungssystems zu verankern.

Welche Formen der Beteiligung sind möglich?

Beteiligung kann darüber hinaus verschiedenste Formen annehmen. Zum Beispiel wird nach Aktionsfeld und Reichweite, methodischen Konzepten und Partizipationsniveau unterschieden. Unter Aktionsfeld werden der Ort, das Thema und die Akteure verstanden; die Reichweite beschreibt, welche Gruppen einbezogen werden.

Mit methodischem Konzept ist die Art der Umsetzung gemeint. Hier wird unter anderem zwischen informeller und formeller Beteiligung unterschieden. Informell ist zum Beispiel die Beteiligung am Familienalltag – "Wohin fahren wir in den Ferien?". Formell ist die rechtlich verankerte Beteiligung beziehungsweise die Beteiligung nach festgeschriebenen Verfahren.

Zum Beispiel sind in den Schulgesetzen aller Bundesländer Mitspracherechte der Schüler*innen vorgesehen.

Zu den stellvertretenden Formen zählen dagegen Kinder- und Jugendbeauftragte in Institutionen. Sie gibt es unter anderem in vielen Städten. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu vertreten und dafür zu sorgen, dass sie gehört werden. Kinder können sich an diese Beauftragten wenden.

Von Mitsprache bis Selbstbestimmung: Wie weit geht die Beteiligung?

Die Beteiligung wird zudem danach unterschieden, inwieweit Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten eingeräumt werden, wirksam zu entscheiden. Das heißt, es geht darum, wie die Entscheidungsmacht verteilt ist. Es werden verschiedene Beteiligungsformate unterschieden, je nach dem Grad der Entscheidungsautonomie und Einflussmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen. Dafür werden verschiedene Begriffe verwendet; häufig werden folgende Formate genannt:

  • Mitsprache und Mitwirkung: Kinder und Jugendliche werden um ihre Meinung gebeten. Sie werden in Beratungsprozesse einbezogen und können ihre Ideen einbringen. Dies fließt in die Entscheidung ein; die Entscheidung liegt jedoch allein bei den jeweils legitimierten Entscheidungsträger*innen, zum Beispiel bei Gemeinderäten. Ein Beispiel: Eine Kommune führt eine Umfrage unter Kindern und Jugendlichen zur Nutzung von Freizeiteinrichtungen durch, die Ergebnisse fließen in deren Weiterentwicklung ein.
  • Mitbestimmung: Kindern und Jugendlichen wird ein Stimmrecht bei Entscheidungen eingeräumt. Es ist gleichwertig mit dem Stimmrecht Erwachsener; die Erwachsenen haben kein Vetorecht. Kinder und Jugendliche tragen somit Mitverantwortung, gegebenenfalls für einen Teilbereich. Die Entscheidung wird gleichberechtigt von Kindern und Jugendlichen und den Erwachsenen getroffen. Ein Beispiel sind bestimmte Gremien in der Schule. So gibt es sogenannte Schulkonferenzen, bei denen neben Lehrkräften und Eltern die Schüler*innen vertreten sind und gleichberechtigt abstimmen.
  • Selbstbestimmung: Kindern und Jugendlichen wird die alleinige Entscheidungsmacht übertragen, gegebenenfalls für einen Teilbereich. Sie verantworten die Entscheidung allein. Selbstbestimmung innerhalb eines begrenzten Rahmens ist oft in kommunalen Jugendzentren möglich. Vielerorts gestalten Jugendliche selbst die zur Verfügung gestellten Räume und organisieren dort Freizeit- und Kulturangebote, zum Beispiel Konzerte.

Diese Unterscheidungen sind nicht zwingend als aufsteigende Stufen zu sehen, heißt es in den Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, erarbeitet vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Deutschen Jugendring (Stand Dezember 2022). Wie weit die Entscheidungsautonomie von Kindern und Jugendlichen gehen kann, hängt insbesondere vom Alter ab. Die scheinbar "niedrigen" Stufen der Beteiligung bieten oftmals wichtige Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten.

Ein wichtiger Bereich der Beteiligung sind Entscheidungen auf kommunaler Ebene, in Städten und Gemeinden. Hier ist das unmittelbare Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen. In vielen Bundesländern gibt es explizite Bestimmungen darüber, wie sie an der Kommunalpolitik beteiligt werden. Außerdem gibt es einige Rechte, die allen Bürger*innen zustehen, somit also auch Kindern und Jugendlichen. Dazu gehört zum Beispiel das Fragerecht im Gemeinderat. Außerdem steht ihnen die Möglichkeit offen, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Gerade in der Kommune können Kinder und Jugendliche erfahren, dass ein Einfluss auf politische Prozesse möglich ist.

Empfehlungen und Standards

In der Praxis wurde bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen Beteiligungsprozessen durchgeführt. Sie reichen von der Beteiligung an der Planung von Freizeiteinrichtungen wie Skateanlagen und Spielplätzen über die Verkehrsplanung bis hin zu politischen Prozessen, zum Beispiel in der Stadtentwicklung.

Unter anderem aufgrund der Erfahrungen aus Modellprojekten wurden Qualitätsanforderungen formuliert. Demnach darf Beteiligung vor allem nicht beliebig sein; die Anliegen von Kindern und Jugendlichen müssen ernst genommen werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nennt in seinen Empfehlungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darüber hinaus unter anderem folgende Standards:

  • Beteiligung ist gewollt und wird von Entscheidungsträger*innen aktiv unterstützt. Es gibt verbindliche Regeln.
  • Beteiligung ist möglich, das heißt: Es wird sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche tatsächlich leichten Zugang zum Prozess haben. Themen, Methoden, Ort und Zeit der Angebote werden entsprechend ihren Bedürfnissen gewählt.
  • Die Ziele sind transparent und nachvollziehbar. Alle Entscheidungen werden offengelegt.
  • Es herrscht Klarheit über Entscheidungsspielräume: Mit den beteiligten Kindern und Jugendlichen wird geklärt, wie viel Einfluss sie nehmen können.

Jugendbeteiligung soll gefördert werden

Die Bundesregierung verfolgt eine Jugendstrategie, die unter anderem darauf zielt, die Teilhabe von jungen Menschen auf allen Ebenen zu stärken. Die junge Generation soll an Entscheidungen beteiligt sein, die sie betreffen.

Jugendliche und junge Erwachsene zeichnet eine besonders hohe Bereitschaft zum Engagement aus, heißt es in der Strategie. Junge Menschen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache; zudem stärken Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und positives Erleben von Demokratie das demokratische Bewusstsein. Beteiligungsstrukturen, die von jungen Menschen mitentworfen werden, sind dafür besonders wichtig.

Zu den Maßnahmen im Rahmen der Jugendstrategie gehört unter anderem die Fortführung der Jugendstudie des Bundesumweltministeriums. Die Studie untersucht, was junge Menschen über Umweltthemen denken. Sie wird durchgängig von der Zielgruppe selbst begleitet und aktiv mitgestaltet. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums ist außerdem ein Policy Paper mit Kriterien guter Jugendbeteiligung in der Umweltpolitik erstellt worden. Neben erwachsenen Fachleuten waren Jugendliche daran beteiligt. Auch ein Leitfaden für Beteiligungsformate für nachhaltigen Konsum wurde erarbeitet.

Ein konkretes Beispiel für die Beteiligung von Jugendlichen im Bereich der Umweltpolitik ist das Verfahren zur Endlagersuche. Bereits in die Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten waren Jugendliche eingebunden. Dass im Nationalen Begleitgremium zur Endlagersuche die junge Generation ebenfalls vertreten ist, ist sogar im Standortauswahlgesetz verankert. Darüber hinaus gibt es im Umweltbereich starke Verbände mit jeweils eigenständigen Jugendorganisationen, insbesondere die BUND-Jugend und NAJU. Sie bringen sich häufig in umweltpolitische Diskussionen ein.

Die Jugendstrategie wird durch eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend weiterentwickelt, die 2022 eingerichtet wurde und in der alle Ressorts der Bundesregierung vertreten sind. Ihr Ziel ist es, bis 2024 einen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung vorzulegen.

Auch die Jugendpolitiktage sind Teil der Maßnahmen. Bei der Veranstaltung entwickeln junge Menschen Zukunftsideen für eine jugendgerechtere Politik und diskutieren sie mit Vertreter*innen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft. Ebenfalls im Rahmen der Jugendstrategie fand die Bundesjugendkonferenz 2022 statt. Dabei diskutierten junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren die Frage: Was braucht es für eine jugendgerechte Politik, und wie kann die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickelt werden?

"Nicht warten, bis ihr gefragt werdet"

Die Praxis zeigt bisher, dass längst nicht in allen Beteiligungsfeldern und in allen Projekten, in denen eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angebracht wäre, diese auch in angemessener Form realisiert wird. 
So lautet eine Empfehlung aus den Praxistipps des Projekts "Soko Klima" zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadtplanung: "Du musst aber nicht darauf warten, dass die Stadt zu dir kommt und dich fragt, ob du dich beteiligen möchtest. Oft wartest du dann vergeblich."

In den Empfehlungen wird betont, dass Eigeninitiative wichtig ist und auch in geregelten Verfahren die informelle Beteiligung eine entscheidende Rolle spielen kann. Eine informelle Beteiligung ist immer möglich. So kann durch kreative Öffentlichkeitsarbeit die öffentliche Meinung beeinflusst werden. Zudem ist es möglich, Entscheidungsträger*innen ausfindig zu machen und zu versuchen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Auf diese Weise können auch Argumente und Interessen von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen einfließen, die von anderen getroffen werden.

Doch die Rechte von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass es nicht nur Aufgabe junger Menschen ist, selbst aktiv zu werden. Die Politik hat auch den Auftrag, junge Menschen einzubinden. Dazu gehört, dass die Beteiligungsverfahren die Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigen und deren Entwicklungs- und Bildungsstand entsprechen.

Es gibt vielfältige Barrieren, die einer Beteiligung im Weg stehen können. Nicht alle Kinder und Jugendlichen verfügen gleichermaßen über die nötigen Voraussetzungen für manche Formate. Beteiligung erfordert oft Zeit, die Themen sind oft anspruchsvoll. Gute Beteiligung stellt sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen, die sich beteiligen wollen, auch die Möglichkeiten hierfür erhalten, heißt es in den Qualitätsstandards des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Deutschen Jugendrings. Es bedarf demnach inklusiver Zugänge und Ansprache. Die Angebote müssen lebensweltnah angelegt sein.

Weiterführende Links

Bundesumweltministerium: Studie: Zukunft? Jugend fragen!

Umweltbundesamt: Junge Menschen in der Klimakrise

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Deutscher Bundesjugendring: Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Bundeszentrale für politische Bildung: Jugend und Protest – Aus Politik und Zeitgeschichte 38-39/2021

Soko Klima: Materialien für Beteiligungsprojekte mit Schüler*innen

Creative Commons LizenzvertragDieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.

Sie dürfen diesen Text unter anderem ohne besondere Genehmigung verwenden und bearbeiten, z.B. kürzen oder umformulieren, sowie weiterverbreiten und vervielfältigen. Dabei müssen www.umwelt-im-unterricht.de als Quelle genannt sowie die oben genannte Creative Commons-Lizenz verwendet werden. Details zu den Bedingungen finden Sie auf der Creative Commons-Website.

Open Educational Resources Logo Umwelt im Unterricht unterstützt die Erstellung von Bildungsmaterialien unter offenen Lizenzen im Sinne der UNESCO.