Veröffentlicht auf Umwelt im Unterricht: Materialien und Service für Lehrkräfte – BMUV-Bildungsservice (http://www.umwelt-im-unterricht.de)

11.05.2020 | Hintergrund

Artenvielfalt, illegale Jagd und Handel geschützter Arten

Grundschule, Sekundarstufe

Weltweit werden viele wildlebende Tiere und Pflanzen trotz Verboten gehandelt – denn damit lässt sich viel Geld verdienen. Um die illegale Jagd zu bekämpfen, muss die Nachfrage sinken. Damit Schutzmaßnahmen wirken, muss auch die lokale Bevölkerung davon profitieren.

Die Artenvielfalt ist weltweit in dramatischer Weise bedroht. Bis zu eine Million Arten könnten aussterben, so der Weltbiodiversitätsrat in seinem Globalen Bericht zum Zustand der Natur. Der Bericht wurde 2019 veröffentlicht und sorgte für ein großes Medienecho. (Siehe Thema der Woche Biodiversität weltweit – Der Zustand der Natur)

Im Jahr 2020 möchten die Vereinten Nationen noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema lenken. In diesem Jahr endet die UN-Dekade Biologische Vielfalt, die dazu aufruft, sich für den Schutz der natürlichen Vielfalt einzusetzen. Die Vereinten Nationen sprechen von einem "Superjahr der Biodiversität" – nicht nur, weil zum Ende der Dekade Biologische Vielfalt zahlreiche Aktionen stattfinden. Sondern auch, weil dringend mehr getan werden muss. Denn trotz der bisherigen Bemühungen und zahlreicher Schutzmaßnahmen nimmt die Biodiversität weiter ab.

Die Gründe dafür sind von Menschen gemacht. Der wichtigste Treiber des Artensterbens ist, dass Menschen natürliche Lebensräume verändern und zerstören. Der zweitwichtigste Treiber ist die direkte Ausbeutung der Natur. Dazu gehören Jagd und Handel wildlebender Arten.

Eine 2020 veröffentlichte Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz zeigt zum Beispiel, dass in Deutschland die Nachfrage nach sogenannten exotischen Arten steigt, die als Heimtiere gehalten werden. Dabei geht es vor allem um Reptilien, Amphibien und kleine Säugetiere. Sie werden unter anderem im Internet und auf Tierbörsen angeboten. Die Arten sind häufig in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gefährdet. Der Fang von exotischen Wildtieren für den europäischen Heimtiermarkt kann nicht nur einzelnen Arten schaden, sondern auch Lebensräume beeinträchtigen oder sogar zerstören. Der Kauf solcher Arten schafft einen Markt für den Fang und trägt somit zu den Schäden bei.

Wie verbreitet der Handel mit wildlebenden Arten ist, zeigte sich auch in Verbindung mit der Corona-Pandemie. In vielen Ländern, vor allem in Asien und Afrika, werden wildlebende Arten auf zahlreichen Märkten gehandelt, zum Beispiel für den Verzehr oder auch zur Verwendung ihrer Teile in der traditionellen asiatischen Medizin. Darunter sind zum Beispiel Schuppentiere. Viele Arten werden dort angeboten, obwohl der internationale Handel mit ihnen verboten ist. Der genaue Übertragungsweg von Covid19 ist zwar noch nicht klar erwiesen, jedoch besteht ein starker Verdacht, dass es von einem Wildtier ausging, das auf einem solchen Markt in Wuhan in China angeboten wurde. Denn dort werden Tiere, die in der Natur gefangen wurden, zusammengepfercht, unter unhygienischen Bedingungen gehalten, getötet und kommen auf engstem Raum mit Menschen in Berührung. Dabei steigt das Risiko, dass Krankheiten von Tieren auf Menschen übertragen und verbreitet werden.

Wie groß ist die Gefahr durch Jagd und Handel?

Insgesamt ist ein großer Teil der Arten unter starkem Druck. Und circa 25 Prozent der Arten in den meisten Tier- und Pflanzengruppen sind vom Aussterben bedroht.

Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Einige wirken sich indirekt auf die Arten aus. Dazu zählen die Zerstörung natürlicher Lebensräume, die intensive Flächennutzung durch Land- und Forstwirtschaft oder auch die Klimaänderungen, die die Anpassungsfähigkeit verschiedener Arten überfordern.

Eine direkte Gefahr für den Artenbestand ist die nicht nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere und Pflanzen. Dazu zählen die illegale und nicht nachhaltige Jagd auf Tiere und das nicht nachhaltige Sammeln von Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen, der nicht nachhaltige Handel mit ihnen sowie mit den Produkten, die daraus gewonnen werden.

Jagd und Handel betreffen verschiedene Arten und Regionen. Die Gründe dafür, warum bestimmte Arten betroffen sind, können sich unterscheiden. Zum Teil werden Arten illegal gejagt oder es wird bewusst gegen das internationale "Washingtoner Artenschutzabkommen" verstoßen, da sich mit dem Handel seltener Arten viel Geld verdienen lässt. So stecken hinter dem illegalen Handel oft Wilderer und ein Netzwerk an Schleusern sowie internationale kriminelle Organisationen.

Gehandelt werden zum Beispiel Elfenbein, Felle beziehungsweise Häute oder die Knochen von Tieren. Stoßzähne von Elefanten und die Hörner von Nashörnern bringen vor allem in asiatischen Ländern wie China und Vietnam viel Geld ein. Knochen und Elfenbein werden in der Schmuckanfertigung oder auch für die traditionelle asiatische Medizin genutzt. Auch Pflanzen werden im Bereich traditioneller Medizin eingesetzt oder ihrer Schönheit wegen gehandelt.

Die Beispiele einzelner Arten machen das Ausmaß der Gefährdung deutlich. Afrika hat innerhalb von zehn Jahren 30 Prozent der Elefantenbestände durch Wilderei verloren – fast ein Drittel aller Tiere. Die westafrikanische Unterart des Spitzmaulnashorns gilt seit 2011 wegen Wilderei als ausgestorben. Und weltweit gibt es nur noch weniger als 3.500 Tiger. Vor hundert Jahren waren es 100.000.

Das Schuppentier (Pangolin), das vielen Menschen erst im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bekannt wurde, ist ebenfalls ein extremes Beispiel. Es gehört zu den am häufigsten gehandelten Wildtieren der Welt, obwohl der internationale Handel mit ihnen seit 2017 verboten ist. Im Dezember 2019 wurden in China über zehn Tonnen Pangolin-Schuppen beschlagnahmt. Pangoline aus Afrika werden vor allem in Asien sehr stark nachgefragt, weil Pangolin-Produkte angeblich heilende Wirkungen haben und sie als Delikatesse gelten.

Der illegale Handel mit Wildtierprodukten gilt als einer der lukrativsten kriminellen Geschäfte weltweit. Der Grund dafür, dass wildlebende Tiere und Pflanzen trotz Verboten gehandelt werden, ist, dass sich damit sehr viel Geld verdienen lässt. Außerdem werden in manchen Regionen der Welt die internationalen und nationalen Schutzregeln nicht ausreichend durchgesetzt und illegale Jagd und illegaler Handel nicht ausreichend verfolgt.

Wie ist Deutschland betroffen?

Auch in Deutschland gibt es Wilderei, und auch hier betrifft sie geschützte Arten. So wurden seit dem Jahr 2000 insgesamt mindestens 46 wildlebende Wölfe in Deutschland illegal getötet. Auch Luchse sind betroffen sowie Greifvögel, Biber und andere Arten.

Im Jahr 2019 wurden über 900 Fälle von Jagdwilderei gezählt. Das tatsächliche Ausmaß ist unklar, weil viele Taten nicht bekannt werden.

Zudem gelangen geschützte Tier- und Pflanzenarten aus dem Ausland nicht nur legal, sondern auch illegal ohne die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen nach Deutschland, vor allem als Heimtiere. Das betrifft vor allem Reptilien, Amphibien und einige exotische Säugetiere. Der Handel in der EU nimmt zu, obwohl viele der gehandelten Arten in ihren Herkunftsgebieten gefährdet sind.

Geschützte Tier- und Pflanzenarten gelangen auch als Urlaubssouvenirs nach Deutschland. Beispiele sind lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Kobras in Alkohol, Orchideen oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen. Die Behörden warnen, dass sich Reisende damit strafbar machen können. Sie müssen durch die entsprechenden Einfuhrgenehmigungen nachweisen können, dass sie mit ihrem exotischen Mitbringsel nicht gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen.

Der deutsche Zoll informiert auf seiner Internetseite über geschützte Arten, die geltenden Aus- und Einfuhrbeschränkungen sowie die notwendigen Formulare für einen legalen Handel.

Symbol des Artenschutzes: der Afrikanische Elefant

Zu einem Symbol für die Bedrohung durch den Handel und die Notwendigkeit des Artenschutzes ist der Afrikanische Elefant geworden. In den 1980er-Jahren waren die Tiere einer beispiellosen Wilderei ausgesetzt. Das Motiv dafür waren die Profite aus dem Handel mit dem wertvollen Elfenbein. Der Bestand der Elefanten wurde zwischen 1979 und 1986 halbiert – von 1,3 Millionen Tieren auf 600.000. Die internationale Staatengemeinschaft erließ 1989 ein Handelsverbot. Trotzdem werden Elefanten weiterhin illegal gejagt. Allein innerhalb eines Jahrzehnts gingen dadurch 30 Prozent der Bestände verloren (Stand: 2018).

Der Afrikanische Elefant ist in einzelnen Regionen zugleich ein Beispiel dafür, wie Artenschutz funktionieren kann. Mithilfe von Fördermitteln und der Unterstützung durch Behörden sowie Nichtregierungsorganisationen wurden mancherorts ganze Pakete von Schutzmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören Anti-Wilderer-Einheiten, die verstärkte Überwachung des illegalen Handels vor Ort sowie Aufklärungsarbeit mit der einheimischen Bevölkerung.

Ebenso wichtig ist die Förderung von Einnahmequellen, die eine Alternative zu Wilderei und illegalem Handel bieten: So werden zum Beispiel lokale Initiativen im Bereich Foto- und Ökotourismus unterstützt.

In Namibia zum Beispiel zeigten sich Erfolge. Das Land ist ein attraktives Reiseziel für Naturtourismus. Fast 14 Prozent des Bruttoinlandprodukts wurden 2017 in der Branche erwirtschaftet. Das heißt, dass die Biodiversität Namibias auch eine große wirtschaftliche Bedeutung für das Land hat. Bereits 40 Prozent der gesamten Landesfläche stehen unter Schutz. Die Regierung bindet bei den Schutzmaßnahmen die Bevölkerung vor Ort ein. Dadurch haben sich die Wildtierbestände deutlich erholt. In Namibia lebt heute eine der größten Elefantenpopulationen. Die Zahl der Tiere stieg innerhalb von 20 Jahren von 7.500 Tieren auf 22.000 im Jahr 2015. Dennoch sind auch Namibias Elefanten und Nashörner weiter durch Wilderei bedroht.

Die Anstrengungen reichen in vielen Fällen nicht aus, um das Problem dauerhaft in den Griff zu bekommen. Einige afrikanische Länder ersuchen die internationale Gemeinschaft um stärkere Unterstützung.

Internationale Bemühungen um den Artenschutz

Am 3. März 1973 wurde in Washington das "Washingtoner Artenschutzabkommen" unterzeichnet – nach der englischsprachigen Bezeichnung auch kurz "CITES" genannt (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; im Deutschen wird teilweise auch die Abkürzung WA für Washingtoner Abkommen genutzt). Das Abkommen, das 1975 offiziell in Kraft trat, soll Tier- und Pflanzenarten, die durch den Handel gefährdet sind, vor der Ausrottung bewahren, indem es den Handel mit bestimmten Arten einschränkt.

Inzwischen haben insgesamt 181 Staaten die Konvention unterzeichnet, und rund 30.000 Pflanzen- sowie 5.800 Tierarten wurden unter Schutz gestellt. Im Rahmen des Abkommens werden stetig mehr Arten unter internationalen Schutz gestellt, zuletzt die in China und Vietnam heimischen Gattungen der Tigergeckos.

Im Rahmen von CITES werden Tiere und Pflanzen nach drei unterschiedlichen Gefährdungsgraden unterteilt und sind in den verschiedenen Anhängen des Abkommens gelistet:

  • Arten, die vom Aussterben bedroht sind und grundsätzlich nicht gehandelt werden dürfen (Anhang I);
  • Arten, die in begrenztem Umfang wirtschaftlich genutzt werden können, aber nur unter wissenschaftlicher Kontrolle (Anhang II)
  • Arten, bei denen bestimmte Populationen in einer bestimmten Region geschützt werden sollen (Anhang III).

Je nach Schutzstatus unterliegt der Handel mit diesen Arten bestimmten Beschränkungen – das reicht von strikten Handelsverboten zu Exportquotenregelungen. Ausnahmen für wissenschaftliche Zwecke oder auch Zucht- und Fortpflanzungszwecke sind möglich.

Über das Washingtoner Artenschutzabkommen hinaus gibt es weitere Bemühungen. Deutschland zum Beispiel unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit verschiedene Länder. Zum Beispiel arbeiten mit deutscher Unterstützung Wildschutz- und Zollbehörden in Afrika und Asien zusammen, um illegalen Wildtierhandel zu bekämpfen. Unter anderem gelang es, dass in Malawi und Vietnam die Gesetze in diesem Bereich verschärft wurden. Außerdem wurden über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Zoll und Justiz in mehr als 20 Ländern geschult.

Deutschland ist international einer der größten Geber im Kampf gegen die Wilderei. Auch Nichtregierungsorganisationen wie der World Wide Fund For Nature (WWF) oder das Wildlife Trade Monitoring Network (TRAFFIC) engagieren sich in zahlreichen Projekten.

Eine entscheidende Rolle spielt die Bevölkerung vor Ort. Dort werden nicht nur Wildhüter geschult. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist, dass die Bevölkerung den Nutzen erkennt, den die Erhaltung der Natur für sie hat. Die Bevölkerung kann zum Beispiel in die Bewirtschaftung von Schutzgebieten einbezogen werden, sodass diese einen Beitrag zur Sicherung der Lebensgrundlage leisten.

Auf der anderen Seite muss die Nachfrage nach illegal gehandelten Tieren und Pflanzen sinken. Die Behörden in Herkunftsländern und Zielländern arbeiten zum Beispiel daran, die Märkte zu kontrollieren, auf denen illegale Produkte gehandelt werden. Dazu zählt auch der Online-Handel. Außerdem versuchen sie, die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren.

Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun?

Verbraucherinnen und Verbraucher können einen Beitrag leisten gegen illegale Jagd und illegalen Handel. Vor Reisen können sie sich zum Beispiel über geschützte Arten im Urlaubsland informieren. Das ermöglichen zum Beispiel die Internetseiten www.artenschutz-online.de und www.zoll.de. Der Zoll hat zudem eine App herausgegeben, die darüber informiert, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder besser nicht.

Allgemeine Informationen zum Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen bietet die Internetseite www.cites.bfn.de des Bundesamts für Naturschutz.

Darüber hinaus sollte man Streichel- oder Fototermine mit Wildtieren wie Raubkatzen, Affen, Straußenvögeln vermeiden oder Reiten auf Elefanten, denn dies könnte mit illegalem Handel und Tierquälerei verbunden sein. Ähnliches gilt für Veranstaltungen, bei denen Tiere Touristenattraktionen darstellen oder im Zirkus-Stil gezeigt werden.

Reisende sollten zudem keine lebenden oder toten Wildtiere oder Wildtier-Produkte als Souvenirs kaufen. Insbesondere zählen dazu Elfenbein, Korallen, Muscheln, Seepferdchen, Häute, Felle, Korallen und Knochen.

Weiterführende Links

Bundesumweltministerium: Artenschutzabkommen CITES mit Steckbriefen ausgewählter Arten
https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/40-jahre-cites/

United Nations Office On Drugs And Crimes: World Wildlife Crime Report 2020
https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/wildlife.html

United Nations: Wild for Life – Internetseite zum World Wildlife Day
mit Artenporträts und umfassenden Infos zu illegalem Handel (in englischer Sprache)
https://wildfor.life/learn

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Bundesumweltministerium: Biologische Vielfalt – unsere gemeinsame Verantwortung
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie240_biologische_vielfalt.pdf

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