14.09.2023 | Hintergrund

Was kennzeichnet umweltverträgliche Verpackungen?

Sekundarstufe, Grundschule

Ohne Verpackungen geht es oft nicht. Sie schützen Waren und ermöglichen Handel und Transport. Doch viele Verpackungen sind aufwendiger als nötig, und manche sind überflüssig. Dabei werden für ihre Herstellung wertvolle Ressourcen benötigt. Wie können wir Verpackungen sinnvoll einsetzen und dabei Umwelt und Klima schützen?

Das Problembewusstsein ist groß

Verpackungen sind schon seit Langem ein bekanntes Umweltthema. Vor allem Plastikverpackungen werden von vielen Menschen als Problem wahrgenommen.

Immer wieder wird das Thema öffentlich diskutiert. Zum Beispiel sind To-go-Verpackungen verstärkt in die Kritik geraten und Medien berichten über Berge von Abfall, die durch Einweg-Kaffeebecher entstehen.

Einer breiten Öffentlichkeit ist in den vergangenen Jahren bekannt geworden, dass Verpackungen wie Plastik-Einkaufstüten und PET-Flaschen unter anderem zur Vermüllung der Meere beitragen, wenn sie nicht richtig entsorgt werden.

Auf verschiedenen Ebenen gibt es daher politische Initiativen mit dem Ziel, die Umweltbelastungen durch Verpackungen zu verringern. Für große Aufmerksamkeit sorgte beispielsweise eine EU-Richtlinie, die Umweltbelastungen durch Einweg-Kunststoffprodukte verringern soll. Auf dieser Basis wurden Einweg-Kunststoffprodukte verboten, für die es bereits ökologisch sinnvolle Alternativen gibt, zum Beispiel Styroporbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen. (Weitere Informationen dazu siehe Abschnitt: Wie kann mehr Umweltschutz bei Verpackungen erreicht werden?)

Für die viel diskutierten To-go-Verpackungen gibt es ebenfalls neue Regeln. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht, bei Speisen und Getränken für den Sofortverzehr eine Mehrwegalternative anzubieten. Nach den Plänen des Bundesumweltministeriums soll diese erweitert werden. (Siehe Abschnitt: Wie kann mehr Umweltschutz bei Verpackungen erreicht werden?)

Seit Jahrzehnten sorgen auch Getränkeverpackungen immer wieder für Diskussionen. Hier ist der Anteil von ökologisch vorteilhaften Mehrwegflaschen noch geringer als vorgesehen, und nicht überall haben Verbraucher*innen die Möglichkeit, Produkte in Mehrwegverpackungen zu kaufen. Im Verpackungsgesetz ist das Ziel festgelegt, bei Getränken einen Mehrweganteil von 70 Prozent zu erreichen. Zurzeit liegt der Anteil jedoch nur bei 43,1 Prozent. In vielen Läden können die Verbraucher*innen wählen, ob sie lieber Getränke in Einweg- oder in Mehrwegverpackungen kaufen wollen, aber noch nicht überall.

Das Verpackungsgesetz soll Abhilfe schaffen. Im Juni 2023 hat das Bundesumweltministerium Eckpunkte für ein neues Verpackungsgesetz vorgestellt. Demnach müssen alle Geschäfte, die Getränke im Sortiment haben, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen im Programm haben. So können sich die Verbraucher*innen frei entscheiden.

Unnötige Belastungen für die Umwelt

Mit Verpackungen sind verschiedene Belastungen für die Umwelt und das Klima verbunden. Die Herstellung der Verpackungen beansprucht Ressourcen wie Energie und wertvolle Rohstoffe wie Glas, Karton, Kunststoff oder Metalle.

Viele Verpackungen werden anschließend nur einmal genutzt und dann entsorgt. Zwar wird ein großer Teil recycelt, doch auch das Recycling verursacht Aufwand und benötigt Energie.

Gleichzeitig sind viele Verpackungen aufwendiger oder umweltbelastender als nötig. Manche Verpackungen sind überflüssig. Oft gibt es umweltschonendere Alternativen. (Siehe auch Abschnitt: Was kann ich selbst tun?)

Ein weiteres Problem ist, dass ein Teil der Verpackungen nicht richtig entsorgt wird und in die Umwelt gelangt. Lebensmittelverpackungen wie Einwegbecher, Aluschalen und leere Flaschen, finden sich vielerorts auf Straßen, Plätzen und in Parks. Verpackungsabfälle machen einen großen Anteil des Abfalls aus, der in die Meere gelangt. (Siehe Thema Plastikmüll: Endstation Meer?)

Um welche Mengen geht es?

Die Menge der Verpackungsabfälle ist enorm: Im Jahr 2021 fielen in Deutschland 19,7 Millionen Tonnen an Verpackungsabfällen an. Pro Kopf entspricht dies durchschnittlich 236,7 Kilogramm Verpackungsabfall. Private Haushalte verursachen von der Gesamtmenge über 8,8 Millionen Tonnen beziehungsweise 105,6 Kilogramm pro Kopf. Den größten Anteil hatten Papier, Pappe und Karton (rund 8,3 Millionen Tonnen), Kunststoff (rund 3,2 Millionen Tonnen) und Glas (rund 3,1 Millionen Tonnen).

Knapp die Hälfte der Verpackungsabfälle fällt bei privaten Verbraucher*innen an, die andere Hälfte im Handel und anderen Bereichen der Wirtschaft.

Insgesamt ist der Verpackungsverbrauch heute im Vergleich zu den 1990er-Jahren deutlich größer. Die Menge schwankt jedoch leicht im Lauf der Zeit. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Millionen Tonnen, 1996 nur noch 13,6 Millionen Tonnen. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz, unterbrochen vom Jahr 2009, in dem die Wirtschaftsleistung deutlich sank. Seit 2010 ist der Verpackungsverbrauch um insgesamt 23,1 Prozent gestiegen. In den Jahren 2018 und 2019 stieg die Verpackungsabfallmenge auf den bislang höchsten Stand von 18,9 Millionen Tonnen. Im Jahr 2020 gab es einen leichten Rückgang auf 18,8 Millionen Tonnen.

Warum steigt die Menge der Verpackungsabfälle?

Gründe für den Anstieg der Menge der Verpackungsabfälle sind Veränderungen der Lebensbedingungen und Konsumgewohnheiten. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte wächst. Darum werden zum Beispiel häufiger kleinere Packungen oder vorportionierte Einheiten gekauft.

Außerdem gibt es mehr aufwendige Verpackungen mit zusätzlichen Funktionen, zum Beispiel zur Dosierung, Portionierung oder Handhabung. Für kleinere Größen und Verpackungen mit zusätzlichen Funktionen wird im Verhältnis zum Inhalt mehr Verpackungsmaterial benötigt.

Zum Beispiel ist eine Flasche Reinigungsmittel mit Sprühpistole aufwendiger als eine große Nachfüllpackung desselben Mittels im Nachfüllbeutel. Und für eine kleine Packung mit einzelnen Käsescheiben, die durch Folie getrennt sind, wird mehr Kunststoff benötigt als für ein großes Stück Käse.

Auch die Verzehr- und Konsumgewohnheiten der Verbraucher*innen haben sich verändert. Beispielsweise nimmt der Verzehr von Fast Food und To-go-Angeboten zu. Es werden mehr Fertiggerichte gekauft sowie Lebensmittel mit einem höheren Zubereitungsgrad – auch das führt oftmals zu einem Plus an Verpackungen.

Nicht zuletzt hat der Versandhandel in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Hier werden oft zusätzlich zur Produktverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt. In diesem Bereich stieg der Verbrauch von Papierverpackungen zwischen 1996 und 2017 um über 600 Prozent.

Wofür werden Verpackungen verwendet?

Verpackungen werden für verschiedene Zwecke genutzt. Oft geht es nicht ohne Verpackung. Zum Beispiel dienen sie dazu, Waren aufzubewahren und zu schützen (Verkaufsverpackungen), Produkte sicher zu transportieren, oder auch dazu, um sie ansprechend zu präsentieren (Umverpackungen).

Welche Verpackungen schonen die Umwelt?

Ob eine Verpackung umweltschonender ist als eine andere, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pauschal lässt sich nicht beantworten, ob zum Beispiel eine Verpackung aus Recyclingkarton "besser" für die Umwelt ist als eine Plastikfolie. Verpackungen sollten in erster Linie vermieden werden, wenn sie nicht nötig sind.

Wenn eine Verpackung nötig ist, sind folgende Aspekte von Bedeutung:

  • Eine Verpackung sollte an den Zweck und den Inhalt angepasst sein. Unterschiedliche Produkte erfordern unterschiedliche Verpackungen. Zum Beispiel haben verderbliche Waren andere Anforderungen als nicht verderbliche. Bedarfsgerechte Verpackungen, die an die Größe des Inhalts angepasst sind, sparen Material im Vergleich zu unnötig großen und aufwendigen Verpackungen.
  • Eine mehrfach verwendbare Verpackung spart bei jeder Verwendung Ressourcen. Jedoch muss auch der Aufwand für Transport und gegebenenfalls Reinigung berücksichtig werden. Besonders umweltgerecht können Mehrwegsysteme sein, die mehrere Unternehmen gemeinsam nutzen. Das ermöglicht kurze Transportwege.
  • Falls eine Mehrfachverwendung nicht möglich ist, sollten Verpackungen materialsparend und einfach zu recyceln sein.
  • Falls möglich, sollten Recyclingmaterialien statt neuer Rohstoffe verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel Altpapier oder recycelter Kunststoff.

Die Kreislauffähigkeit von Verpackungen und Materialien ist ein wichtiger Aspekt hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs. Mehrwegkreisläufe können die ständige Produktion von Einwegverpackungen vermeiden. Beim Recycling von Verpackungsabfällen können die gewonnenen Sekundärrohstoffe primäre Rohstoffe ersetzen und so ebenfalls Ressourcen einsparen.

Ob bestimmte Verpackungsmaterialien umweltschonender sind als andere, kann nicht pauschal beantwortet werden. Viele Konsument*innen halten zum Beispiel Papier und Karton pauschal für umweltfreundlicher als Plastik. Zudem werden neue Materialien entwickelt, darunter Folien und andere Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Doch für einen Vergleich muss eine umfassende Bilanz gezogen werden von der Gewinnung der Rohstoffe über die Herstellung der Verpackungen bis zur Entsorgung. Papiertüten haben demnach in der Regel keine bessere Ökobilanz als Plastiktüten, weil bei ihrer Produktion viel Energie und Wasser eingesetzt werden muss. Am sinnvollsten ist es auch hier, auf Einwegtüten möglichst zu verzichten. Auch Gläser für Konserven sind beliebt. Jedoch ist ein Verbundkarton insgesamt vorteilhafter als ein Einwegglas. Ein Mehrwegglas wiederum ist – insbesondere wenn es nur regional transportiert wird – ökologisch eine gute Wahl.

Was passiert mit benutzten Verpackungen?

Die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen spielen – neben der Herstellung – ebenso eine Rolle für die Bewertung aus Sicht des Umweltschutzes. Es gibt viele unterschiedliche Verpackungen und dementsprechend unterschiedliche Verfahren der Verwertung.

Die Sammlung der Verpackungsabfälle erfolgt durch die sogenannten dualen Systeme in der Gelben Tonne beziehungsweise in Säcken. Hinzu kommen Altglascontainer und Altpapiercontainer. Deutschland hat ein sehr hohes Niveau des Recyclings von Verpackungsabfällen erreicht. Ziel ist es, dieses Niveau zu halten und weiter auszubauen. Im Kaufpreis der Produkte sind die Kosten für die Entsorgung einkalkuliert.

Die Verpackungsabfälle aus der Gelben Tonne werden zu Sortieranlagen gebracht und dort nach Wertstoffen getrennt. Weißblech, Aluminium, Getränkekartons und getrennte Kunststoffarten, zum Beispiel Polyethylene (PE), Polypropylen (PP) oder Polyethylenterephthalat (PET), gehen in die stoffliche Verwertung, das heißt, sie werden recycelt.

Auch Mischkunststoffe werden teilweise recycelt, ein Teil wird energetisch verwertet. Energetische Verwertung bedeutet, dass die Stoffe verbrannt und zur Energiegewinnung verwendet werden – in Form von Wärme oder Strom. Auch die sogenannten Sortierreste werden energetisch verwertet.

Das Verpackungsgesetz setzt ökonomische Anreize für eine hohe Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Recyclingkunststoffen. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Verpackungsabfälle zu recyceln. Dazu sind die Recyclingquoten, die die dualen Systeme zu erfüllen haben, deutlich erhöht worden. Seit Anfang 2022 müssen mindestens 63 Prozent der Kunststoffverpackungen von dualen Systemen recycelt werden. Vorher waren es bereits 58,5 Prozent. Kunststoffverpackungen privater Endverbraucher*innen aus der Gelben Tonne sind zu 63 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (dem werkstofflichen Recycling) zuzuführen. Beim eigentlichen Recyclingprozess werden dann Störstoffe und Verschmutzungen aus dem Materialstrom entfernt, um die Qualität des Recyclingkunststoffes zu sichern. Auch für die anderen Materialströme außer Kunststoff gibt das Verpackungsgesetz ambitionierte Recyclingquoten vor.

Nach Erhebungen der dualen Systeme werden circa 99 Prozent der Kunststoffverpackungen aus der Gelben Tonne in Deutschland und Europa verwertet.

Alle dualen Systeme haben der Zentralen Stelle Verpackungsregister gegenüber jährlich in Form ihrer Mengenstromnachweise zu belegen, dass die Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes eingehalten werden und die Verwertung ordnungsgemäß erfolgt. 

Die Anforderung an duale Systeme, mindestens 90 Prozent der Kunststoffverpackungen zu verwerten und mindestens 63 Prozent werkstofflich zu verwerten, ist ausgesprochen anspruchsvoll und geht deutlich über die europäischen Anforderungen hinaus. Deutschland nimmt damit weltweit einen Spitzenplatz beim Recycling ein.

Für Glas und Altglas gibt es eigene Sammelbehälter. Auch die Verwertung dieser Verpackungen wird durch die dualen Systeme finanziert. Glas lässt sich sehr gut recyceln. Es kann beliebig oft eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden.

Auch Altpapier lässt sich gut recyceln. Die deutsche Papierindustrie setzte im Jahr 1990 knapp 49 Prozent Altpapier ein, im Jahr 2015 rund 74 Prozent. Diese Steigerung konnte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier senken. Doch das Mehr an Papierkonsum relativiert den Effizienzgewinn.

Was ist der Unterschied zwischen "Einweg" und "Mehrweg"?

"Mehrweg" bedeutet, dass dieselbe Verpackung mehrmals benutzt wird. "Einweg" dagegen bedeutet, dass eine Verpackung nur einmal genutzt wird. Typische Einwegverpackungen sind zum Beispiel Papier- oder leichte Plastiktüten für Obst oder Gemüse.

Mehrwegverpackungen sind vor allem bei Getränken verbreitet. Mineralwasserflaschen aus Glas zum Beispiel sind Mehrwegflaschen. Die Konsument*innen bringen leere Mehrwegflaschen zurück in den Handel. Sie werden gereinigt und von den Getränkeherstellern neu gefüllt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und Kunststoff-Mehrwegflaschen aus PET bis zu 20-mal befüllt werden.

Zu den Einweg-Getränkeverpackungen gehören zum Beispiel Kunststoffflaschen, die sich "zerknittern" lassen. Sie werden nicht wieder befüllt, sondern geschreddert und recycelt.

Mehrwegflaschen sind häufig umweltfreundlicher als Einwegflaschen, denn in der Regel ist der Energie- und Ressourcenverbrauch geringer als bei Einwegflaschen. Das gilt umso mehr, je häufiger sie neu befüllt werden und je kürzer die Transportwege sind. Getränke aus der Region in Mehrwegflaschen sind am umweltfreundlichsten, egal, ob sie aus Glas oder Kunststoff sind.

Einweg- und Mehrwegflaschen sind auf den ersten Blick manchmal schwer zu unterscheiden. Mehrwegflaschen sind nicht einheitlich gekennzeichnet. Aber in unterschiedlicher Form findet sich immer ein Hinweis, dass es sich um Mehrweg handelt. Für sie muss beim Kauf ein Pfand bezahlt werden, meistens 8 oder 15 Cent, je nach Art der Flasche. Bei der Rückgabe erhalten Konsument*innen das Geld zurück.

Für Einweg-Getränkeverpackungen wie Kunststoffflaschen und Dosen muss ebenfalls Pfand bezahlt werden, es beträgt 25 Cent. Diese Verpackungen sind gut erkennbar am Einweg-Logo mit Flasche, Dose und Pfeil.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Erhebung eines Pfandes auf fast alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen verpflichtend. Für Einweg-Getränkeverpackungen aus anderen Materialien gibt es allerdings Ausnahmen von der Pfandpflicht. Wein und Spirituosen sind gegenwärtig ausgenommen, wenn sie in anderen Einwegverpackungen als Kunststoffflaschen und Getränkedosen abgefüllt sind. Auch Getränkekartonverpackungen sind weiterhin von der Pfandpflicht ausgenommen. Diese Verpackungen erreichen in ökobilanziellen Untersuchungen ähnlich gute Ergebnisse wie Glas-Mehrwegflaschen. Ab dem 1. Januar 2024 wird auch auf Milch und Milchprodukte in Einweg-Kunststoffflaschen Pfand erhoben.

Getränke: Umweltfreundliche Verpackungen auf dem Rückzug?

Mehrweg-Getränkeverpackungen sind umweltfreundlicher. Daher sollen möglichst viele Produkte in Mehrwegverpackungen verkauft werden. Im Verpackungsgesetz ist das Ziel festgelegt, bei Verpackungen von Getränken einen Mehrweganteil von 70 Prozent zu erreichen. Dieses Ziel wird jedoch deutlich verfehlt; der Mehrweganteil liegt bei nur 43,1 Prozent. Der Anteil stieg zuletzt, doch war er zuvor jahrelang zurückgegangen. Dagegen stieg insbesondere der Anteil von Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen. Einweg-Kunststoffflaschen haben einen Anteil von 48,8 Prozent. 15,6 Milliarden dieser Flaschen werden pro Jahr in Deutschland verbraucht.

Durch neue gesetzliche Regelungen soll der Anteil von Mehrwegverpackungen wieder steigen. (Siehe Abschnitt "Wie kann mehr Umweltschutz bei Verpackungen erreicht werden?")

Mehrweg: Nicht nur bei Getränken!

Große Mengen Verpackungsabfälle fallen beim Verkauf von Essen und Getränken zum Mitnehmen ("to go") an. Seit Anfang 2023 müssen hier bei Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff und bei Getränkebechern unabhängig von der Materialart neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen angeboten werden.

Vielerorts gibt es bereits Pfandsysteme für Geschirr und Kaffeebecher. Viele Cafés belohnen Kund*innen mit Preisnachlässen, wenn sie eigene Kaffeebecher für den "Coffee to go" nutzen.

Einwegverpackungen aus Kunststoff wurden zum Teil bereits durch andere Materialien wie Aluminium oder Karton ersetzt. Aber auch hier sind neue Regeln geplant, damit Verbraucher*innen immer zwischen Einweg und Mehrweg wählen können. (Siehe nachfolgender Abschnitt.)

Wie kann mehr Umweltschutz bei Verpackungen erreicht werden?

Schon seit Langem gibt es auf verschiedenen Ebenen politische Initiativen, um die Belastungen durch Verpackungen und Verpackungsabfälle zu verringern. Das deutsche Verpackungsgesetz wurde bereits mehrfach geändert, um Verpackungsabfälle weiter zu begrenzen und Recycling zu fördern. Das Bundesumweltministerium hat im Juni 2023 einen Entwurf mit neuen Anpassungen vorgelegt (siehe unten).

In Deutschland ist schon seit 1991 eine flächendeckende Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen etabliert, bekannt durch die Gelbe Tonne. Deutschland hat beim Recycling von Verpackungsabfällen ein sehr hohes Niveau erreicht. Die Anpassungen des Verpackungsgesetzes zielen darauf, dieses Niveau zu halten und weiter auszubauen. Die Recyclingquoten sind deutlich erhöht worden.

Wichtige Regelungen gehen von der Europäischen Union aus und gelten für alle Mitgliedstaaten. Zum Beispiel schreibt eine EU-Richtlinie Mindestquoten beim Recycling von Verpackungsabfällen vor. Die EU-Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer unter anderem dazu, den Verbrauch von Plastiktüten zu verringern.

Hintergrund der Richtlinie war eine Studie der Europäischen Union zu Abfällen aus Einweg-Kunststoffprodukten an EU-Stränden. Einweg-Kunststoffprodukte, für die es bereits ökologisch sinnvolle Alternativen gibt, wurden auf dieser Basis europaweit verboten. Dazu zählen neben Styroporverpackungen für Essen zum Mitnehmen auch Wattestäbchen und Trinkhalme aus Kunststoff. Neben den Verboten enthält die Richtlinie weitere Maßnahmen, zum Beispiel Kennzeichnungspflichten auf Verpackungen.

Ein weiteres wichtiges Element der europäischen Verpackungsrichtlinie ist die Herstellerverantwortung. Die Hersteller von Verpackungen sind für deren Sammlung und Entsorgung zuständig und müssen auch die Kosten dafür tragen. Diese Vorgaben sind in Deutschland im Verpackungsgesetz umgesetzt worden.

Das deutsche Verpackungsgesetz hat – neben der Verbesserung des Recyclings – zum Ziel, dass bereits bei der Herstellung möglichst wenig Ressourcen eingesetzt werden. Hersteller und Handel müssen höhere Gebühren an die dualen Systeme (bekannt ist hier etwa das Unternehmen "Grüner Punkt", eines von derzeit zehn dualen Systemen in Deutschland) zahlen, wenn sie mehr Material für Verpackungen einsetzen.

Mit dem geplanten Gesetz für weniger Verpackungsmüll will das Bundesumweltministerium überflüssige Verpackungen vermeiden. Das Mehrwegangebot soll größer und die Rückgabe leichter werden. Alle Geschäfte, die Getränke im Sortiment haben, sollen künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen verkaufen. So können sich die Verbraucher*innen frei entscheiden. Außerdem ist geplant, dass Verbraucher*innen die Möglichkeit erhalten, in Zukunft alle Mehrwegflaschen und -kästen in jedem Supermarkt abzugeben und Pfand zu erhalten. Bisher ist es so, dass die Geschäfte nur die Flaschen und Kästen zurücknehmen müssen, die sie auch selbst im Sortiment führen.

Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Pflicht, bei Speisen und Getränken für den Sofortverzehr eine Mehrwegalternative anzubieten, soll daher nach den Plänen des Bundesumweltministeriums erweitert werden. Die Pflicht gilt bisher nur bei Speisen in Einwegverpackungen aus Kunststoff und bei Getränken, die in einem Einwegbecher (unabhängig von ihrer Materialart) verkauft werden.

Künftig soll sie für alle Einwegverpackungen gelten, unabhängig vom Material. So haben die Verbraucher*innen immer die Wahl, ihre Speisen in Mehrwegverpackungen zu erhalten. Ausnahmen gibt es für kleinere Anbieterunternehmen. Diese können die Mehrwegangebotspflicht auch dadurch erfüllen, dass sie anbieten, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Eine weitere Regelung zur Einsparung von Einwegverpackungen soll ab 2025 gelten. Dann sollen Verbraucher*innen auch beim Verzehr vor Ort ihren Burger nur noch in einer Mehrwegverpackung erhalten.

Was kann ich selbst tun?

Verbraucher*innen haben beim Einkaufen viele Möglichkeiten, sich für umweltschonende Verpackungen zu entscheiden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verpackungen gänzlich vermeiden: wenn möglich zum Beispiel Obst und Gemüse lose kaufen und in mitgebrachten Behältern und Taschen transportieren. An vielen Orten gibt es mittlerweile "Unverpackt-Läden", die einen weitestgehend verpackungsfreien Einkauf anbieten.
  • Verpackungsarme Varianten wählen: zum Beispiel Nachfüllpackungen für Reinigungsmittel oder Käse und Wurst am Stück statt einzeln verpackter Scheiben.
  • Bei Getränken Mehrwegflaschen wählen. Regionale Produkte kaufen, da bei diesen weite Transportwege entfallen. Leitungswasser vermeidet Verpackungen. Informationen und Tipps zu Getränkeverpackungen bietet unter anderem die Verbraucherzentrale.
  • Für Essen und Getränke unterwegs möglichst Mehrwegbehälter wählen.
  • Bei Versandbestellungen mehrere Bestellungen bündeln und, falls möglich, Mehrweg-Versandverpackungen wählen.

Weiterführende Links

Umweltbundesamt: Verpackungsabfälle

Umweltbundesamt: Fragen und Antworten: Verpackungen und Verpackungsabfälle

Verbraucherzentrale: Mehrweg oder Einweg – Unterschiede und Regeln bei Getränken

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