30.04.2024 | Hintergrund

Die Europäische Union und die Umwelt (Kurzfassung)

Sekundarstufe, Grundschule

Was bedeutet die Umweltpolitik in der EU im Alltag, wie wird sie gemacht – und was können wir Bürger*innen tun, um sie zu beeinflussen?

Rund 80 Prozent der Umweltgesetze, die in Deutschland gelten, haben ihren Ursprung auf EU-Ebene, denn die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben gemeinsame Regelungen und Ziele für verschiedene Politikbereiche ausgehandelt. Für diese Bereiche kann die EU Richtlinien und Verordnungen erlassen, die für alle Staaten gelten.

Eine Richtlinie gibt ein verbindliches Ziel vor, zum Beispiel einen Grenzwert für einen umweltbelastenden Stoff. Innerhalb einer Frist müssen die Mitgliedstaaten dann nationale Regelungen umsetzen, um dieses Ziel zu erreichen. Eine Verordnung wirkt noch schneller: Sobald sie in Kraft tritt, gilt sie in den Mitgliedstaaten wie nationales Recht.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten aneinander anzugleichen. Diese sogenannte Harmonisierung ist die Voraussetzung für den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt der EU. Alle arbeiten dann unter den gleichen Bedingungen. So wird zum Beispiel verhindert, dass Unternehmen aus einem Land weniger strenge Umweltgesetze in einem anderen Land ausnutzen und dort billiger produzieren.

Wie genau entstehen die EU-Umweltgesetze?

Drei Einrichtungen spielen bei der Rechtsetzung zentrale Rollen: das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat das Recht, Vorschläge für Gesetze zu machen, das sogenannte Initiativrecht. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament treffen die Entscheidungen und sind damit die Gesetzgeber. Wenn sowohl Rat als auch Parlament zustimmen, ist ein Gesetz angenommen.

Sollte es nicht zu einer Einigung zwischen Parlament und Rat kommen, wird ein Vermittlungsausschuss angerufen.

Dem Rat der Europäischen Union gehören die jeweiligen Fachminister*innen der Mitgliedstaaten an. Die Präsidentschaft dieses Ministerrats übernimmt alle sechs Monate ein anderer EU-Mitgliedstaat.

Im Europäischen Parlament sitzen die gewählten Abgeordneten der Parteien.

Um welche Themen geht es in der EU-Umweltpolitik?

Die Umweltstandards der EU zählen zu den höchsten der Welt. Bereits seit 1997 ist Nachhaltigkeit als grundlegendes Ziel europäischer Politik im sogenannten Vertrag von Amsterdam verankert.

Ihre Ziele und Maßnahmen für die Umweltpolitik dokumentiert die EU in sogenannten Umweltaktionsprogrammen. Wichtige Ziele sind demnach die Senkung der Treibhausgasemissionen, die Anpassungsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen, ein regeneratives Wachstumsmodell, ein Null-Schadstoff-Ziel, der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie die Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimaauswirkungen im Zusammenhang mit Produktion und Verbrauch.

Darüber hinaus hat sich die EU Umwelt-, Energie- und Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050 gesetzt. Die Wirtschaft soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Die EU strebt insgesamt eine nachhaltige Wirtschaft an.

Es gibt Fortschritte, zum Beispiel im Klimaschutz. Seit 1990 sind die Emissionen der EU-Länder um 29 Prozent gesunken. Der Anteil der Europäischen Union am globalen Ausstoß des wichtigsten Treibhausgases CO2 liegt nur noch bei unter acht Prozent.

Das zentrale EU-weite Instrument im Bereich der Klimaschutzpolitik ist seit 2005 der Emissionshandel. Er führt dazu, dass klimaschädliche Emissionen für die Unternehmen teurer werden und dass es attraktiver ist, in emissionsarme Technologien zu investieren.

Was bedeuten EU-Umweltregelungen für die Bürger*innen?

Viel diskutiert wurden zum Beispiel die Richtlinie für Luftqualität oder das Verbot von Einwegplastik.

Die Richtlinie der EU über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt unter anderem Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fest. Sie sollen die menschliche Gesundheit schützen. Im März 2024 haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament vorläufig auf eine neue Richtlinie geeinigt, die unter anderem schärfere Grenzwerte vorsieht. Wenn beide die Regelung auch förmlich angenommen haben, kann sie in Kraft treten.

Bekannt wurde die Richtlinie in Deutschland vor allem, weil die Konzentrationen von Stickstoffdioxid in vielen Städten den Grenzwert für das Jahresmittel überschritten wurden und dies zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Straßen geführt hat.

Auf das Verbot von Einwegplastik einigten sich Parlament und Rat 2019. Bestimmte Produkte dürfen seit 2021 nicht mehr in der EU verkauft werden, beispielsweise Wattestäbchen aus Plastik, Plastikbesteck und Plastikgeschirr. Solche Produkte gehören zu den Abfällen, die sich unter anderem an Stränden und im Meer sammeln.

Ein weiteres Beispiel sind Regelungen zum sogenannten Ökodesign. So trat bereits 2009 die "Ökodesign-Richtlinie" in Kraft. Sie wird durch eine Verordnung abgelöst, die im Frühjahr 2024 in Kraft getreten ist.

Ein Ziel ist es, dass mehr energieeffiziente Geräte auf den Markt kommen, um die Klimaschutzziele der EU zu erreichen. Die Regelungen der Ökodesign-Richtlinie betrafen etwa Glühbirnen und Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Staubsauger.

Die neue Verordnung gilt für fast alle Produkte und ergänzt die Anforderungen. Produkte sollen zum Beispiel haltbarer werden. Es soll auch einfacher werden, sie zu reparieren und schließlich zu recyceln.

Wie können Bürger*innen EU-Politik beeinflussen?

Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind eine der Möglichkeiten, direkt Einfluss zu nehmen. Wahlberechtigt sind alle Bürger*innen der EU-Mitgliedstaaten ab 16 beziehungsweise 18 Jahren. Bei der Europawahl 2024 dürfen in Deutschland erstmals bereits 16-Jährige abstimmen. In den meisten Mitgliedstaaten liegt das Wahlalter bei 18 Jahren.

Bürger*innen können auch Kontakt zu einzelnen Abgeordneten aufnehmen oder sich direkt an das Parlament wenden. Sie können Petitionen einreichen, die das Parlament auffordern, über bestimmte Angelegenheiten zu verhandeln. Umweltschutz gehört zu den wichtigsten Themen bei den eingereichten Petitionen.

Außerdem gibt es immer wieder europäische Bürger*inneninitiativen und internationale Kampagnen zu Umweltthemen. Meist werden sie über das Internet organisiert. 

Europäische Bürger*inneninitiativen sind seit dem Vertrag von Lissabon (2009) ein offizielles Beteiligungsinstrument der EU. Die EU informiert auf einer Internetplattform über aktuelle und erfolgreiche Initiativen.

Weiterführende Links

Bundesumweltministerium: Europa und Umwelt

Europäisches Parlament: Ausschuss "Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit" (ENVI) (zum Teil auf Englisch)

Bundesumweltministerium: Infos zu EU-Einrichtungen wie die Generaldirektionen Umwelt und Klimapolitik der Europäischen Kommission

Bundeszentrale für politische Bildung: Der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union

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